Hallo,
folgender fiktiver Fall: Ein Einkommensteuererklärung wird abgegeben. In dem ESt-Bescheid fehlt das Kind, welches aber steuerlich zu berücksichtigen ist (denn für das Kind haben die Eltern noch Kindergeld bekommen). Daraufhin kommt ein geänderter Bescheid über Eigenheimzulage. In diesem Verlangt das FA die Zulage für das Kind zurück. Denn die Voraussetzungen für die Kinderzulage sind nicht mehr erfüllt (kein Kind mehr). So weit so gut.
Fiktiver Stpfl. möchte einen Einspruch gegen den ESt-Bescheid einlgen (das ist noch möglich)und das Kind jetzt mit „rein nehmen“. Problem: Die Einspruchsfrist des Bescheides über Eigenheimzulage ist schon abgelaufen. Frage: Ist der ESt-Bescheid Grundlagenbescheid für den Bescheid der Eigenheimzulage? Oder anders gefragt, greift der §171 (10) AO?
Danke im Voraus und Gruß