Hallo zusammen,
ich hätte folgendes etwas verzwicktes theoretisches Beispiel zu klären.
Eheleute 2005 (gesetzl. Güterstand). 2004 zusammen veranlagt.
Gewinn 2005 Frau 72.000 EUR
Gewinn 2005 Mann 24.000 EUR
Beides Einzelunternehmen
Es wurden keine Ertragssteuern für 2005 vorausbezahlt. Gewerbe in 2006 abgemeldet. Nun ist kein Geld mehr da um die Ertragssteuern zu bezahlen.
Der Mann möchte nicht für die Steuerschulden der Frau (72.000 x Steuersatz) aufkommen.
Ist eine Trennung der EST Schuld möglich? Ich kann zwar getrennt veranlagen, aber im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Frau kann das FA meines Erachtens da es sich um Privatsteuern (EST) handelt auch in das Vermögen des Mannes greifen (Priv. Konto Mann oder Firmenkonto des Mannes)?
Besten Dank für die Hilfe.
Grüsse
Alex