[AO] EST-Schuld trennen - Aufteilung Gesamtschuld?

Hallo zusammen,

ich hätte folgendes etwas verzwicktes theoretisches Beispiel zu klären.

Eheleute 2005 (gesetzl. Güterstand). 2004 zusammen veranlagt.
Gewinn 2005 Frau 72.000 EUR
Gewinn 2005 Mann 24.000 EUR
Beides Einzelunternehmen

Es wurden keine Ertragssteuern für 2005 vorausbezahlt. Gewerbe in 2006 abgemeldet. Nun ist kein Geld mehr da um die Ertragssteuern zu bezahlen.
Der Mann möchte nicht für die Steuerschulden der Frau (72.000 x Steuersatz) aufkommen.

Ist eine Trennung der EST Schuld möglich? Ich kann zwar getrennt veranlagen, aber im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Frau kann das FA meines Erachtens da es sich um Privatsteuern (EST) handelt auch in das Vermögen des Mannes greifen (Priv. Konto Mann oder Firmenkonto des Mannes)?

Besten Dank für die Hilfe.

Grüsse
Alex

Ist eine Trennung der EST Schuld möglich? Ich kann zwar
getrennt veranlagen, aber im Falle der Zahlungsunfähigkeit …

Hallo,

schau mal:
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__268.html

die folgenden §§ auch mal lesen. Das ist das was der Mann
sucht.

Mfg vom

showbee

Besten Dank. Die Richtung hat geholfen.

Wie seht ihr das mit Erlass von Steuerschulden? Hattet schonmal jemand einen solchen Sachverhalt? Denn auch nach Aufteilung kann der Mann nicht bezahlen.

Viele Grüße,
Alex

Servus Alex,

im Zusammenhang „Erlass“ geht es im wesentlichen darum, daß (1) das Problem nicht ausschließlich hausgemacht ist und nicht vorhersehbar war (2) die Existenz des StPfl durch die Beitreibung bedroht wäre und (3 - wichtig!) der Erlass voraussichtlich dazu führt, daß künftige Zahlungen regelmäßig entrichtet werden können.

Einen nennenswerten Fall kann ich zitieren, da gings um einen Weinhändler, der mit einem etwas zu großen Rad auf die Nase gefallen war, nachdem ein Partner ausgestiegen war. Die rund 80.000 DEM Steuerschulden aus dieser Geschichte bestanden fast ganz aus geschätzten Beträgen, weil der Mann nichts mehr klar gekriegt hatte. Die Schätzungen waren bestandskräftig, aber eigentlich war allen Beteiligten klar, daß sie im Vergleich zum Sachverhalt dramatisch hoch angesetzt waren, weil dem FA zum Zeitpunkt der Schätzung nicht bekannt gewesen war, daß das große Rad bereits damals zu einem eher kleinen Ritzelchen geworden war.

Der Betrag wurde erlassen und der Mann hat seither tatsächlich ziemlich ordentlich bezahlt, was er musste.

Allerdings: Der zuständige Beamte stand kurz vor seiner Pensionierung und freute sich offensichtlich, das Buch noch zumachen zu können, bevor er sich verabschiedete.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

besten dank für die Schilderung. Die Frau, die ja 80 % des gewerblichen Einkommens erwirtschaftet hat, hat in der Tat den Überblick verloren. Die Einkommensteuer wäre durchaus bezahlbar gewesen, aber der Jaguar, teuere Bude und sonstiger (luxuriöser) Konsum war halt wichtiger (rund 8 TD€/Monat). Getreu dem Motto wer hoch fliegt fällt tief. Firma ist jetzt dicht und peng 40 TD€ EST Schuld für 2 Jahre da. Da siehts wohl mit Erlass schlecht aus. Wär wohl auch zu einfach… dennoch, Pfändbar 0,–… künftiges Einkommen 400,-- Minijob…

Versuch wert?

Grüsse
Alex

Servus Alex,

eher nicht, glaube ich. Ein bedeutendes Argument in so einem Zusammenhang mit Ermessensspielräumen ist immer Geld. Wenn jemand irgendeine Zeit lang von sich aus ein bissel mehr als den pfändbaren Betrag abgestottert hat, und wenns bloß ein symbolischer, aber regelmäßig eingehender Betrag ist (zu viel lässt natürlich die Frage nach dem Woher aufkommen), und damit zeigt, daß es ihm schon auch wehe tut, dann ist das eine gute Grundlage, um in einem ersten Schritt wenigstens über die aufgelaufenen Zuschläge und über eine Stundung im Sinn einer Ratenzahlung zu reden. Wobei bei der Stundung dommerweise das Gegenteil plausibel gemacht werden muss wie beim Erlassantrag: Daß nämlich die Forderung des Fiskus durch die Stundung nicht gefährdet ist…

Die geschilderten Beträge lassen unabhängig von dem aktuellen Schlamassel die Frage aufkommen, in welchem Umfang welche Geschäfte im Zustand der Geschäftsfähigkeit getätigt wurden. Wobei ein manisches „Hoch“ im Nachhinein wohl kaum gutachterlich zu beurteilen sein wird. Das täte an der Steuerlast selber allerdings nicht viel ändern, allenfalls die Möglichkeit schaffen, geschätzte Veranlagungen neu aufzurollen.

Schöne Grüße

MM

hat in der Tat den
Überblick verloren. Die Einkommensteuer wäre durchaus
bezahlbar gewesen, aber der Jaguar, teuere Bude und

sonstiger

(luxuriöser) Konsum war halt wichtiger (rund 8 TD€/Monat).

Hallo,

m.E. ist dies ein Grund, von einem Erlass abzusehen.
Jedenfalls sind erhöhte Voraussetzungen für die
Erlasswürdigkeit gegeben, wenn Einkünfte verprasst wurden.
Korrekt hätte sich EF verhalten, wenn sie den Gewinn im
Betriebseröffnungsbogen korrekt angegeben hätte und auch nach
Änderung der Tatsachen (gute Geschäfte) Vorauszahlungen hätte
geleistet bzw. zumindest privat zurückgelegt.

Alles hat sie nicht getan, es ist gerade in diesen Fällen
nicht einzusehen, warum der Staat (also die Bürger die ihre
Steuern brav zahlen) nun für diese Verschwendung aufkommen
müsste (was er faktisch tut, wenn sie erlassen werden).

Insoweit wird ein Erlassantrag nur Erfolg haben, wenn weitere
Gründe dazu kommen (bspw. die angemerkte Geisteskrankheit
o.ä.). Im schlimmsten Fall wird die Insolvenz verbleiben,
wobei eine Restschuldbefreiung nur dann in Frage kommt (nach
den 6 Jahren), wenn der Schuldner alles getan hat. Ein
Minijob mit dem man zwangsweise unter der Pfändungsfreigrenze
bleibt wird das nicht sein.

Also Erlass beantragen, ggf. Hilfe vom Steuerberater
aufsuchen. Bei Erlassversagung notfalls Insolvenz beantragen
und sich redlich um gut bezahlten Job bemühen.

Mfg vom

showbee

Ich gehe mal davon aus, dass hier nichts, garnichts und überhauptnichts mehr da ist, was eine Insolvenz möglich machen würde.

Ich gehe mal davon aus, dass hier nichts, garnichts und
überhauptnichts mehr da ist, was eine Insolvenz möglich machen
würde.

Hallo Oerdiz,

eine Insolvenz sollte nicht mit einer „schnöden“ Liquidierung verwechselt werden. Insolvenz nebst Wohlverhaltensphase ist länger angelegt, da sie vorhandenes UND zukünftiges verteilt.

Wenn rein gar Nix vorhanden ist, gibt es dann noch die Prozesskostenhilfe und Stundung der Verfahrenskosten. Man kann die Inso also mit Null beantragen und muss dann in den 6 Jahren nur alles über Pfändungsfreibetrag abdrücken. Danach winkt die Schuldenfreiheit, wenn man sich eben wohl verhalten hat.

Ggf. ist sogar das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren möglich, hier müsste man wissen ob neben dem FA noch andere Gläubiger vorhanden sind (Anzahl) und welche Gläubiger vorhanden sind (haben Arbeitnehmer noch Geld zu bekommen, wirds kein VerbraucherInsO).

Insoweit meine ich, ist die Inso gerade bei verschuldetem Ehegatten und weiterhin verdienendem Ehegatten sinnvoll. Man sollte natürlich vorher die Vermögenslage „abprüfen“…

mfg vom

showbee