Hallo Wissende,
diese Frage passt vielleicht auch ins Immobilien-Brett, ich denke aber, dass sie hier besser aufgehoben ist.
Über die Grundsteuer habe ich nun bereits folgendes herausgefunden:
- Eine Befreiung in den ersten Jahren für neu geschaffenen Wohnraum gibt es seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr.
- Ohne den Einheitswertbescheid kann man, auch bei Kenntnis von Hebesatz, Vervielfältiger, etc., über die Höhe der Grundsteuer nur spekulieren.
Aber eines habe ich nicht herausgefunden: Wird die Steuer auch rückwirkend erhoben?
Folgender fiktiver Fall: Jemand kauft einen Neubau, bekommt nach x Jahren einen Erhebungsbogen zum Einheitswert und hört dann wiederum y Jahre lang nichts vom Finanzamt. Wenn nun irgendwann in z Jahren ein Bescheid kommt, ist die Grundsteuer dann für x+y+z Jahre nachzuzahlen?
Wer weiss was?
Gruß & Danke
Ted