[AO,GrdSt] wielange Grundsteuer rückwirkend zahlen

Hallo Wissende,

diese Frage passt vielleicht auch ins Immobilien-Brett, ich denke aber, dass sie hier besser aufgehoben ist.

Über die Grundsteuer habe ich nun bereits folgendes herausgefunden:

  1. Eine Befreiung in den ersten Jahren für neu geschaffenen Wohnraum gibt es seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr.
  2. Ohne den Einheitswertbescheid kann man, auch bei Kenntnis von Hebesatz, Vervielfältiger, etc., über die Höhe der Grundsteuer nur spekulieren.

Aber eines habe ich nicht herausgefunden: Wird die Steuer auch rückwirkend erhoben?

Folgender fiktiver Fall: Jemand kauft einen Neubau, bekommt nach x Jahren einen Erhebungsbogen zum Einheitswert und hört dann wiederum y Jahre lang nichts vom Finanzamt. Wenn nun irgendwann in z Jahren ein Bescheid kommt, ist die Grundsteuer dann für x+y+z Jahre nachzuzahlen?

Wer weiss was?

Gruß & Danke

Ted