Arbeitgeber wird benachrichtigt?

Ich habe einen normalen 40 st job, würde jetzt gerne neben her in einer Agentur noch ein bischen Nachhilfe geben.
Dort würde ich nicht auf Lohnsteuerkarte arbeiten sondern als sogennanter freier Mitarbeiter.

Das heisst (wurde mir gesagt!), dass ich selbst zum Finanzamt gehen muss um meine Einkünfte zu melden.
Dazu 2 Fragen…

Muss ich meinem alten Arbeitgeben Bescheid sagen?
Bekommt er das irgendwie mit?
Wenn ich das ganze nicht dem Finanzamt melde begehe ich steuerhinterziehung, oder?
Was für eine Strafe erwartet mich wenn ich erwischt werde?

freue mich auf eure Infos

Hallo Alexander,

Ich habe einen normalen 40 st job, würde jetzt gerne neben her
in einer Agentur noch ein bischen Nachhilfe geben.
Dort würde ich nicht auf Lohnsteuerkarte arbeiten sondern als
sogennanter freier Mitarbeiter.

Auch ein freier Mitarbeiter muß sein Einkommen versteuern und braucht eine Lohnsteuerkarte.

Das heisst (wurde mir gesagt!), dass ich selbst zum Finanzamt
gehen muss um meine Einkünfte zu melden.
Dazu 2 Fragen…

Solltest Du unbedingt machen.

Muss ich meinem alten Arbeitgeben Bescheid sagen?

Nicht unbedingt. Natürlich darf Deine Nebentätigkeit nicht die Haupttätigkeit beeinträchtigen und sie darf nicht in Konkurenz zu Deiner Hauptätigkeit stehen. Und Du darfst auch nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Bekommt er das irgendwie mit?

Nein.

Wenn ich das ganze nicht dem Finanzamt melde begehe ich
steuerhinterziehung, oder?

Klar.

Was für eine Strafe erwartet mich wenn ich erwischt werde?

Nachzahlen und Strafe zahlen.

freue mich auf eure Infos

Grüße,
Michael

Auch ein freier Mitarbeiter muß sein Einkommen versteuern und
braucht eine Lohnsteuerkarte.

Das muß nicht unbedingt sein, ein freier Mitarbeiter braucht nicht unbedingt eine Lohnsteuerkarte, wenn er z. B. auf Provisionsbais arbeitet. Dann sind das Nebeneinnahmen aus freiberuflicher, selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit.
Dem FA die Einkünfte melden, solltest Du schon machen.

Haupttätigkeit beeinträchtigen und sie darf nicht in Konkurenz
zu Deiner Hauptätigkeit stehen. Und Du darfst auch nicht gegen
das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Bekommt er das irgendwie mit?

Richtig, aber daß der AG das nicht unbedingt mitkriegt, davon würde ich mal nicht ausgehen. Es gibt immer irgendwelche Leute, die Dinge erzählen, die anderen nicht guttun. Und es gibt auch dumme Zufälle … Sicherer ist es immer, dem AG Bescheid zu sagen, steht auch meistens in den Arbeitsverträgen.

Wenn ich das ganze nicht dem Finanzamt melde begehe ich
steuerhinterziehung, oder?

Klar.

Logisch, und das ist nie so gut.
Gruß Julia

Das heisst (wurde mir gesagt!), dass ich selbst zum Finanzamt
gehen muss um meine Einkünfte zu melden.

hi alex,

kennen wir uns nicht???

Muss ich meinem alten Arbeitgeben Bescheid sagen?
Bekommt er das irgendwie mit?
Wenn ich das ganze nicht dem Finanzamt melde begehe ich
steuerhinterziehung, oder?
Was für eine Strafe erwartet mich wenn ich erwischt werde?

ja, wir kennen uns, du warst doch der mit dem beitrag unten, der steuern hinterziehen will, trotz aufschrei hast du deine auffassung nicht geaendert! - *enttäuschtvondirbin*

also, wie julia schon schrieb, du bist dann sicherlich gewerblich tätig. eine gewerbeanmeldung beim gewerbeamt bringt einen steuerlichen fragebogen gleich mit sich. vorraussetzung du willst regelmässig gewinne erzielen und dies nachhaltig und nicht nur einmalig.

dann solltest du alle ausgabenbelege die dir im zusammenhang mit der tätigkeit angefallen sind sammeln und andere anteilige ausgaben (arbeitszimmer, telefon) dokumentieren, am ende des jahres steht dann eine kleine einnahmen-überschuss-rechnung in der hoffentlich ein gewinn steht. dieser gewinn wird dann der einkommensteuer im rahmen der einkommensteuerveranlagung (PFLICHT SOWEIT NEBENEINKÜNFTE GRÖSSER ALS 800 DM p.a.!!!) unterworfen.

gruss

showbee

p.s. vielleicht kommst du noch auf die rechte bahn :wink:

Hmm,
Hallo Showbee,

ja wir scheinen uns shcon zu kennne :wink:

Kurze Frage: Heisst das wenn ich unter 800 DM neben meinem normalen Job verdiene, dass ich dann keine Steuerlichen Abzüge habe?

p.s. ich muss für die Stelle kein Gewerbe anmelden, dass ist auch mehr Spass als Arbeit, ich denke nicht, dass ich über 800DM kommen werde.

hi alex,

Kurze Frage: Heisst das wenn ich unter 800 DM neben meinem
normalen Job verdiene, dass ich dann keine Steuerlichen Abzüge
habe?

wenn du arbeitnehmer bist und eigentlich deine ESt durch den LSt-Abzug abgegolten ist, kommt eine veranlagung nur in betracht wenn die anderen einkünfte im jahr min. 800 DM betragen. das bedeutet dementsprechend einkünfte im jahr bis dahin sind steuerfrei, für darüber hianusgehende einkünfte bis 1600 DM gibt es noch weitere geringere entlastung von der steuer gem.
§ 70 EStDV:

„Betragen in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 des Gesetzes die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, insgesamt mehr als 800 Deutsche Mark, so ist vom Einkommen der Betrag abzuziehen, um den die bezeichneten Einkünfte, vermindert um den auf sie entfallenden Altersentlastungsbetrag (§ 24 a des Gesetzes) und den nach § 13 Abs. 3 des Gesetzes zu berücksichtigenden Betrag, niedriger als 1 600 Deutsche Mark sind (Härteausgleichsbetrag). Der Härteausgleichsbetrag darf nicht höher sein als die nach Satz 1 verminderten Einkünfte.“

p.s. ich muss für die Stelle kein Gewerbe anmelden, dass ist
auch mehr Spass als Arbeit, ich denke nicht, dass ich über
800DM kommen werde.

dann ist hier zu prüfen, ob überhaupt gewerblichkeit vorliegt - vornehmlich der punkt beteiligung am allg. wirtschaftlichen verkehr. wenn du nur einmalig tätig wirst, keine nachhaltigkeit und keine gewinnerzielungsabsicht auf dauer gegeben ist, sind das dann einkünfte aus sogen. leistungen i.s.d. § 22 EStG. also eigentlich nur formale änderung bei der versteuerung.

also: 800 DM ist der JAHRESbetrag!!!

gruss vom

showbee