Hallo Wer-Weiss-Was-Forumsexperten,
die Klärung von folgendem theoretischen Fallbeispiel würde mich interessieren:
Eine Kamerafrau ist Mitglied bei der KSK. Als Kamerafrau hat sie sich Kamera - Equipment angeschafft. Dieses vermietet sie sowohl, wenn sie es selbst als Arbeitsgerät in eine selbständige Arbeit einringt, als auch hin und wieder nur als Equipment. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf sie neben der künstlerischen Tätigkeit aus nichtkünstlerischen Nebentätigkeiten nicht über 5.400 € / jährlich dazuverdienen.
Bislang berechnet sie für das Equipment immer 19% MwSt. Ob sie selbst damit arbeitet oder ob sie es nur als Equipment verleiht. Für Ihre Leistung als Kamerafrau berechnet sie jedoch 7%.
Folgende Fragen stellen sich:
1.) Kann sie die Kamera theoretisch auch mit 7% versteuern, wenn sie als Nebenleistung der Hauptleistung zur Ausführung der Arbeit gebraucht wird? Wenn ja, wie macht sie das?
2.) Gilt die Grenze der Nebeneinkünfte aus nichtkünstlerischen Einkünften der KSK (5.400,- €, jährlich) als Netto oder Brutto-Wert?
3.) Wenn sie das Equipment, ohne selbst als Kamerafrau beteiligt zu sein, verleiht, dann gelten immer 19% und es gilt als nicht künstlerische Nebentätigkeit. Richtig?
4.) Arbeitet sie selbst mit dem Equipment und stellt es in Rechnung (ob nun 7% oder 19%), zählt der Verdienst durch das Equipment dann zur Obergrenze der jährlichen 5.400,- €.
Ich bin schon gespannt wie sich der Sachverhalt verhällt!
vielen Dank für Eure Antworten vorweg.
Meren