Arbeitsmittel bei der Steuererklärung

Hallo Leute,

weiß jemand ob man unter Arbeitsmittel bzw. Werbungskosten beide Pauschalen für Reinigung der Berufskleidung und Beufskleidung eintragen darf?
Die Pauschalen betragen so weit mir bekannt 103.-€ und Pauschalen sind ja auch nicht nachweispflichtig (oder?)

Viele Grüße

Eintragen darf man da alles mögliche. Für die Pauschalen gibt es allerdings keine gesetzl. Grundlage, sodass das Finanzamt diese häufig ganz od. zumindest teilw. streicht.
Handelt es sich um typische Berufskleidung, die man selbst reinigt, kann man je Wäsche einen bestimmten Betrag pauschal geltend machen.
Für die Anschaffung der Kleidung benötigt man m.E. Belege.