Aufträge an Werkstatt für Behinderte

Hallo!

In einem Unternehmen wird erwogen, eine Werkstatt für Behinderte (zur Diakonie gehörende GmbH) zu beauftragen, einzelne Fertigungsgänge zu übernehmen. Abgesehen von Qualität und Preis, die natürlich passen müssen, gibt es irgendeine Art steuerlicher Sonderbehandlung / besondere Vorteile für den Auftraggeber? Oder ist eine Werkstatt für Behinderte ein Auftragnehmer/Lohnfertiger wie jeder andere?

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Im Grund ist das eine Firma wie jede andere auch.

Größere Betriebe( >=20 Mitarbeiter) müssen doch 5 % Behinderte einstellen, sonst wird eine Ausgleichsabgabe fällig.
Und wenn man stattdessen Aufträge an anerkannte Behindertenwerkstätten vergibt, dann können 50% der Auftragssumme minus Materialkosten auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Ob es noch weitere Anrechnungen, Direktzahlungen oder Steuervorteile gibt weiß ich nicht.

MfG
duck313
 

Im Grund ist das eine Firma wie jede andere auch.

Du hast absolut Null Plan aber antwortest einfach. Leider bin ich im Antwortstreik, sonst würde ich dir dein Gewäsch um die Ohren fetzen.

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Schade.

hat es Zweck auf Streikende zu warten ?
kommt dann noch was ?