Hallo!
In einem Unternehmen wird erwogen, eine Werkstatt für Behinderte (zur Diakonie gehörende GmbH) zu beauftragen, einzelne Fertigungsgänge zu übernehmen. Abgesehen von Qualität und Preis, die natürlich passen müssen, gibt es irgendeine Art steuerlicher Sonderbehandlung / besondere Vorteile für den Auftraggeber? Oder ist eine Werkstatt für Behinderte ein Auftragnehmer/Lohnfertiger wie jeder andere?
Gruß
Wolfgang