ausländische steuerbescheide

hallo zusammen,

ich wohne und arbeite in Belgien. Hobbymässig handel ich mit Aktien über eine deutsche Bank. Dort werde ich als Steuerausländer geführt. Ich habe weder einen Zweitwohnsitz in D noch eine Wohnung oder sonstiges. Ich komme nach D nur noch zu Besuch der Eltern.

Ich möchte gerne wissen, ob das deutsche Finanzamt die Steuerbescheide aus Belgien anfordern darf (um vielleicht zu überprüfen, ob ich in den Jahren des Aufenthaltes in Belgien die Aktiengewinne versteuert habe?? habe ich, aber geht die das überhaupt etwas an), wenn ich in ein paar Jahren nach Deutschland zurückkehren sollte.

Vielen Dank

Da kann ich leider nichts sagen, ich bin nicht informiert, Grüße

Ja, ich wohne in Dänemark und handle Aktien in Deutschland. Ich mache das gleiche wie Du in Belgien. Das mache ich schon seit 10 Jahren und ich weiß, dass die Dänen das gerne wüßten. Das ganze ist für eine spätere Rente und viel passiert mit den Aktien nicht. Ich glaube die gucken nur auf richtig große Umsätze. In Deutschland ist alles mit 25 % versteuert.

Hallo,

tut mir leid, aber das kann ich nicht beantworten. Vermutlich kann hier das deutsche Finanzamt helfen, oder ?

Schöne Grüsse,
Abra-Ka-Dabra

hei
Rein logisch : die steuer wird dort bezahlt, wo sie verdient wird und der wohnsitz ist. Da du nicht mehr in deutschland wohnst, sollte das niemanden mehr interessieren. Ich selber bezahle meine steuer auch nur im ausland.
Seltsam das du ueberhaupt diese anfrage bekommst…
viele gruesse

ich habe keine Anfrage bekommen. Ich möchte nur wissen, ob die irgendetwas verlangen können, wenn ich vielleicht irgendwann in 10,15 oder 100 Jahren zurück nach D gehen sollte.

die einzige anfrage wäre im falle der rente. Um eventuelle ansprueche auszurechnen…

ich habe keine Anfrage bekommen. Ich möchte nur wissen, ob die
irgendetwas verlangen können, wenn ich vielleicht irgendwann
in 10,15 oder 100 Jahren zurück nach D gehen sollte.

Hallo, wohne seit 11jahren fest in den Philippinen und kann daher nicht helfen, Gruss Christoph

Meiner Meinung nach dürfen die das.
Frage ist nur was die haben wollen.
Gruß
bboli

Sehr geehrter wer-weiss-was – Nutzer

Ich bin heute Morgen nach langer Zeit wieder mal bei wer-weiss-was.de eingeloggt. Dabei musste ich feststellen, dass über 30 Expertenanfragen warten von mir beantwortet zu werden.
Eine dieser Anfragen ist auch von Ihnen.
Das Problem dabei ist/war, dass ich einen längeren Spitalsaufenthalt hinter mir habe und in dieser Zeit alles andere etwas vernachlässigt habe.
Da einige dieser Anfragen schon vor sehr langer Zeit gestellt wurden, vermute ich dass sich einige davon bereits erledigt haben bzw. von anderen Mitgliedern erfolgreich beantwortet worden sind. Wer-weiss-was bittet mich dennoch all diese Fragen zu beantworten.
Deshalb sende dieses Email an alle Mitglieder denen ich bislang nicht geantwortet habe. Sollte Ihr Problem noch nicht gelöst bzw. Ihre Frage noch nicht beantwortet sein, bitte ich Sie mir Ihr Anliegen erneut per Email zu senden: [email protected] .
Ich bitte Sie um Entschuldigung für diese bedauerliche Situation und verbleibe mit freundlichem Gruß

Michael Gaber