Ausweis der Fahrtkosten auf der Handwerkerrechnung

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf die Absetzung von Handwerkerrechnungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Lt. Gesetz können auch Maschinen- und Fahrtkosten in die Arbeitsleistung mit eingerechnet und somit zum Steuerabzug genutzt werden.

Gibt es eine Richtlinie, wie der Ausweis der Fahrtkosten zu erfolgen hat? Spezieller Fall: Darf der Kraftstoff aufgeführt sein? Z.B.: „7,50 € Kfz und Benzin“

Dankesehr

Thorsten

§ 35a EStG Fahrtkosten auf der Handwerkerrechnung
Hi !

Absetzbar sind nur die reinen Lohnkosten, die in der Rechnung ausgewiesen sind. Werden Maschinen- und Fahrtkosten separat ausgewiesen, sind diese nicht abzugsfähig.

Ein Abzug ist lediglich dann möglich, wenn diese Kosten vom Rechnungsteller bereits in die Lohnpauschale eingearbeite sind.

Beispiel:
Aufbau Carport

  • Lieferung Carport + Fundament
  • Anfahrt Mitarbeiter
  • Baustrom
  • Anzahl Stunden Arbeiter
  • Stunden Miete Bagger

aus dieser Rechnung wäre ausschließlich die Position „Anzahl Stunden Mitarbeiter“ abzugsfähig, während aus folgendem Beispiel

  • Lieferung Carport inkl. Material
  • Kosten für den Aufbau (je Stunde)

die gesamte zweite Position als „Lohnaufwand“ in die Berücksichtigung nach § 35a EStG einfließt.

BARUL76

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Absetzbar sind nur die reinen Lohnkosten, die in der Rechnung
ausgewiesen sind. Werden Maschinen- und Fahrtkosten separat
ausgewiesen, sind diese nicht abzugsfähig.

Da hab ich aber eine andere Meinung. Laut BMF-Schreiben vom 26.10.2007 Randziffer 29 sind die in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten ebenfalls abzugsfähig.

Um es noch deutlicher zu sagen - es ist ALLES abzugsfähig außer die reinen Materialkosten.

Für den Ausweis der Kosten bedarf es keiner besonderen Form. Nur ist es wünschenswert, dass die Kosten für das Material eindeutig von den anderen Kosten getrennt werden kann.

(Und immer beachten - die USt auf die abzugsfähigen Kosten immer dazu rechnen!!!)

Grüße
Sushi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal,

vielen Dank für die Antworten!

So hatte ich das auch verstanden, dass nur Material nicht abzugsfähig ist, der Rest schon.

Grüße aus München

Thorsten