Auszahlung betrieblicher Altersvorsorge Steuern

Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte jährlich einen Betrag in eine betriebliche Altersvorsorge (Allianz) einbezahlt. Dieser Betrag wurde damals nicht versteuert. Da ich den Arbeitgeber gewechselt habe, habe ich diese Altersvorsorge nun gekündigt und mir wurde ein Betrag ausbezahlt (weniger als die Summe der Einzahlungen). Muss ich die Auszahlung nun versteuern und wenn ja wo trage ich dies in meiner Steuererklärung ein.

Vielen Dank im Voraus

Hallo Fred111,

wenn die Auszahlung niedriger ist, als die eingezahlten Beträge, hat es den Anschein, daß es sich um eine „schädliche Kündigung“ der betrieblichen Alterversorgung handelt.

Auf Anforderung wird die Allianz eine Steuerbescheinigung über den Auszahlungsbetrag zur Verfügung stellen, aus der sich klar ergibt, wo und wie der Betrag in der Anlage R (Renten) einzutragen ist.

Mit Freundlichen Grüßen

maasterp