Autokauf

Hallo Steuerprofis,

wenn ein Inhaber einer Ich-AG ein neues Auto (das teils privat und teils geschäftlich benutzt wird) kauft, kann er dann die ausgewiesene Mehrwertsteuer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung im gleichen Monat des Kaufes ganz oder nur zum Teil angeben?

Wenn diese Ich-AG nach zum Beispiel einem Jahr wieder aufgegeben werden muss. Wie verhält es sich dann mit der vom Finanzamt erstatteten Umsatzsteuer?

Vielen Dank für Eure Infos

Patrik

Hallo Steuerprofis,

wenn ein Inhaber einer Ich-AG ein neues Auto (das teils privat
und teils geschäftlich benutzt wird) kauft, kann er dann die
ausgewiesene Mehrwertsteuer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung
im gleichen Monat des Kaufes ganz oder nur zum Teil angeben?

Im Monat der Zahlung in voller Höhe geltend machen

Wenn diese Ich-AG nach zum Beispiel einem Jahr wieder
aufgegeben werden muss. Wie verhält es sich dann mit der vom
Finanzamt erstatteten Umsatzsteuer?

Nach § 15a Umsatzsteuergesetz wären in einem solchen Fall 80% des erstatteten Betrages wieder zurückzuzahlen.
Stichwort: Nutzungsänderung.

BARUL76

Vielen Dank für die Info.
Leider kann ich erst jetzt antworten. Sorry.

Schöne Grüsse
Patrik