Autorenhonorarrechnung durch Studenten

Hallo zusammen,

für die Deutsche Gesellschaft für Solarenergie und deren Magazin Sonnenenergie schreiben einige Studenten in unserem Projekt monatlich Artikel.

Wie sollen diese Studenten dafür die Rechnungen schreiben?
Die zwei bisherigen Autoren sind beide Studenten. Einer arbeitet als Werkstudent, eine kellnert. Keiner hat eine Gewerbeanmeldung. 
Keine ist normalerweise Autor. 

Kann man da als Privatperson einfach so eine Rechnung stellen mit der Rechnungsnummer 1?
Wie muss diese Rechnung aussehen? Muss man das irgendwo anmelden?

Lieben Gruß
Jasmin

Hallo Jasmin, wenn beide Studenten bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder regulär im Minijob, dann können sie nebenberuflich auch als Autoren/Redakteure selbständig tätig sein. Das wäre dann eine freiberufliche Tätigkeit, die lediglich beim Finanzamt angezeigt werden muss. Nachdem das Finanzamt darüber Bescheid weiss (ihr bekommt eine Steuernummer), können die auch eine ganz normale Rechnung schreiben, die bestimmte Anforderungen erfüllen muss: Anschrift des Autors, Anschrift des Rechnungsempfängers, Rechnungsdatum und -nummer (denkt Euch dafür einen Nummernkreis aus, den Ihr aber beibehalten sollt), Art der Leistung, die erbracht wurde, Kosten dieser Leistung (in Stunden oder Pauschale - je nach dem, was abgesprochen wurde), als Kleinunternehmer die Gesamtsumme incl. MwSt., das Zahlungsziel, Eure Kontonummer. 
Viele Grüße
polka30

„… als Kleinunternehmer die Gesamtsumme incl. MWSt …“

Wer als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer, das wird bei Studenten der Fall sein,
die Umsatzsteuer -unberechtigt!-in der Rechnung ausweist, muß die Steuer an das Finanzamt abführen!

Gibt es einen Freibetrag für den man keine Steuernummer beantragen muss? Es würde in beiden Fällen um 350 € gehen.
Bei dem Werkstudenten ist das Problem, dass er aufpassen muss, dass er nicht über die Steuergrenze im Jahr kommt und er möchte das Geld ja nicht behalten, sondern dem Projekt zukommen lassen.

Darf man als Student für ein Projekt an der Uni eine Rechnung ausstellen?

Hi

eine Ergänzung, wenn Rechnungen geschrieben werden, muss auch der Leistungszeitpunkt wie z.B. 02.2014 abngegeben werden.
Die Frage, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird ist abhängig davon, ob dem Leistenden auch Kosten entstehen. Wenn ja, sollte Er / Sie zur USt optieren.Die Höhe der Umsätze spricht eher dagegen.
Und ja, natürlich kann ein Student als Unternehmer (Kleinunternehmer oder nicht) Rechnungen schreiben. Er muss diese in seiner Steuererklärung auch versteuern. das ist aufgrund der Kontrollmitteilungen nicht anders möglich.
Was den Freibetrag betrifft, nein, den gibt es nicht ! Wer Unternehmer wird (durch stellen von Rechhnungen), muss dies auch angeben. Nur lassen sich diese Beträge doch einfach runterrechnen.  Im Rahmen der Gewinnermittlung kann man Fahrtkosten, Arbeitszimmer usw. ansetzten. 
Nun zur Frage, wie sollen die Beiden arbeiten ?
Beide sind in einem Angestelltenverhältnis, was pauscchal versteuert wird (vermute ich mal). D.h. die pauschal besteuerten Bezüge gehen nicht in die Bemessungsgrunfdlage für die ESt - Erklärung ein. Mit Zahlung der pauschalen LoSt sind die Zahlungen abgegolten. Dann können die Rechnungen gerne oben drauf kommen.
Hermann_1