Huhu Sabrina,
das:
dass man als Azubi keine Lohnsteuer zahlt is richtig.
und das:
Eigentlich muss dir der Arbeitgeber nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses sofort deine Lohnsteuerkarte zuschicken.
und das:
die is ja eigentlich dein
Eigentum.
ist mit Verlaub Humbug.
Erstmal kurz zur Klärung der Begriffe: Lohnsteueranmeldung ist das, was der Arbeitgeber dem Finanzamt übermittelt. Eine Lohnsteuererklärung gibts nach deutschem Recht nicht.
Gemeint ist hier die Einkommensteuererklärung, bei der die einbehaltene Lohnsteuer wie eine Vorauszahlung auf ESt behandelt wird.
Eine Vorschrift, daß bei Azubis keine LSt einbehalten oder keine ESt festgesetzt wird, gibt es nicht. Guck Dir doch einfach mal den vorgetragenen Fall mit Klasse VI auf der zweiten LSt-Karte an, oder auch schon die LSt-Klasse V…
Wenn aus welchem Grund auch immer (z.B. die beiden genannten Fälle) Lohnsteuer einbehalten worden ist, wird das im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung auf den Punkt gebracht.
Übrigens: Wessen Eigentum die Lohnsteuerkarte ist, und die Tatsache, daß bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 05. eines Monats die LSt-Karte natürlich bis zur Abrechnung der Löhne dieses Monats einbehalten werden darf, spielt bei der vorgelegten Frage überhaupt keine Rolle.
Der Fragesteller weiß hier mehr von der Sache als der antwortende Experte. Was lernt uns das?
In diesem Sinne
MM