Azubi - Lohnsteuer

Hallo.

Normalerweise zahlt man als Azubi keine Steuern.Wenn die Lohnsteuerkarte allerdings noch bei einem anderen Betrieb liegt (400€-Job) und man dann eine zweite Karte mit der Steuerklasse 6 abgibt, zahlt man Steuern.

Gibt es eine Möglichkeit diese zurückzubekommen?? Stichwort Lohnsteuererklärung und Werbungskostenpauschale.

Grüße

Hallo,

dass man als Azubi keine Lohnsteuer zahlt is richtig.
Eigentlich muss dir der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort deine Lohnsteuerkarte zuschicken. Soweit ich das in meinem Betrieb mitbekommen habe, sind die dazu verpflichtet.
Weil die dürfen die ja nicht einfach einbehalten.
Was du mit der Lohnsteuererklärung gesagt hast - da du keine Lohnsteuer zahlst, kannst du doch eigentlich auch keine Lohnsteuererklärung abgeben, demnach auch nichts absetzen und nichts zurückbekommen.
Ruf doch mal bei deinem alten Betrieb an oder fahr vorbei (wenn der Betrieb nich so weit entfernt is) und lass dir deine Lohnsteuerkarte zurückgeben, die is ja eigentlich dein Eigentum.

Also das is jetzt das was ich weiß.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß
Sabrina

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Hallo,

dass man als Azubi keine Lohnsteuer zahlt is richtig.
Eigentlich muss dir der Arbeitgeber nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses sofort deine Lohnsteuerkarte zuschicken.
Soweit ich das in meinem Betrieb mitbekommen habe, sind die
dazu verpflichtet.
Weil die dürfen die ja nicht einfach einbehalten.
Was du mit der Lohnsteuererklärung gesagt hast - da du keine
Lohnsteuer zahlst, kannst du doch eigentlich auch keine
Lohnsteuererklärung abgeben, demnach auch nichts absetzen und
nichts zurückbekommen.
Ruf doch mal bei deinem alten Betrieb an oder fahr vorbei
(wenn der Betrieb nich so weit entfernt is) und lass dir deine
Lohnsteuerkarte zurückgeben, die is ja eigentlich dein
Eigentum.

Also das is jetzt das was ich weiß.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß
Sabrina

ne da hast du was falsch verstanden…

über 2 monate bestanden 2 arbeitsverhältnisse. also wurden schon steuern bezahlt.

Huhu Sabrina,

das:

dass man als Azubi keine Lohnsteuer zahlt is richtig.

und das:

Eigentlich muss dir der Arbeitgeber nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses sofort deine Lohnsteuerkarte zuschicken.

und das:

die is ja eigentlich dein
Eigentum.

ist mit Verlaub Humbug.

Erstmal kurz zur Klärung der Begriffe: Lohnsteueranmeldung ist das, was der Arbeitgeber dem Finanzamt übermittelt. Eine Lohnsteuererklärung gibts nach deutschem Recht nicht.

Gemeint ist hier die Einkommensteuererklärung, bei der die einbehaltene Lohnsteuer wie eine Vorauszahlung auf ESt behandelt wird.

Eine Vorschrift, daß bei Azubis keine LSt einbehalten oder keine ESt festgesetzt wird, gibt es nicht. Guck Dir doch einfach mal den vorgetragenen Fall mit Klasse VI auf der zweiten LSt-Karte an, oder auch schon die LSt-Klasse V…

Wenn aus welchem Grund auch immer (z.B. die beiden genannten Fälle) Lohnsteuer einbehalten worden ist, wird das im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung auf den Punkt gebracht.

Übrigens: Wessen Eigentum die Lohnsteuerkarte ist, und die Tatsache, daß bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 05. eines Monats die LSt-Karte natürlich bis zur Abrechnung der Löhne dieses Monats einbehalten werden darf, spielt bei der vorgelegten Frage überhaupt keine Rolle.

Der Fragesteller weiß hier mehr von der Sache als der antwortende Experte. Was lernt uns das?

In diesem Sinne

MM