Bauabzugssteuer - keine Freistellungsbescheinigung

Hallo,

ich soll für einen Auftrag der unter dem Bereich Bau fällt meine Rechnung Netto mit Übergang der Steuerschuld nach §13b schreiben.

Das Problem ist das auch die Bauabzugssteuer in Höhe von 15% von der Rechnung abgezogen wird und anscheinend da auch noch von einer Brutto Summe ausgegangen wird.

Eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt werd ich mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Steuerrückstände nicht erhalten.

In dem Fall fehlt mir natürlich ein ziemlich hoher Betrag der einbehalten wird vom Auftraggeber und ans Finanzamt abgeführt werden muss. Was passiert mit der abgezogenen Summe ?

Werden dadurch z.B. meine bestehenden Steuerschulden veringert oder kann ich es in einer anderen Weise in meiner Steuererklärung mit gegenrechnen?

Oder ist es so das die abgezogene Summe ein Totalverlust ist und mir nicht auf meine zu zahlende Steuer angerechnet wird?

Konnte dazu im Internet keine klare Erklärung finden und mein Steuerberater ist erst Montag wieder erreichbar.

Nur muss ich morgen den Vertrag Unterschreiben und brauch dringend Infos was mit der abgezogenen Summe passiert und ob ich dadurch großen Verlust mache.

Wenn es gegen meine Steuerlast Gegengerechnet wird wäre es ja nicht so schlimm die muss ich ja so oder so zahlen.

Wäre für jede Info / Erklärung sehr dankbar!

Mfg

Hallo Fragender,

der Auftraggeber muss, wenn die Rechnung und keine Freistellungsbescheid vorliegt, 15% Bauabzugssteuer an Ihr Finanzamt unter Angabe Ihrer Steuernummer überweisen. Insofern ist das Geld für Sie nicht verloren. Er muss ein entsprechendes Formular dazu dem FA übermittln. Ob das FA dies auf bestehende Steuerschulden anrechnet, kann ich nicht beantworten. Auf jeden Fall ist das Geld nicht ‚verloren‘. Hoffe, diese kurze Erklärung hilft weiter. Gruß Wald

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend zu den Themen Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Das Problem ist das auch die Bauabzugssteuer in Höhe von 15%
von der Rechnung abgezogen wird und anscheinend da auch noch
von einer Brutto Summe ausgegangen wird.

Mir ist nicht ganz klar, was Sie mit „Bauabzugssteuer“ meinen.
Wenn Sie für einen anderen Unternehmer tätig werden, ist die Umsatzsteuer ohnehin ein durchlaufender Posten. Sie berechnen die Umsatzsteuer und führen sie an’s Finanzamt ab, Ihr Auftraggeber kann sie wieder als Vorsteuer geltend machen und erhält sie zurück. Infofern kann Ihnen die Übertragung der Steuerschuld egal sein.

Eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt werd ich mit
hoher Wahrscheinlichkeit durch Steuerrückstände nicht
erhalten.
In dem Fall fehlt mir natürlich ein ziemlich hoher Betrag der
einbehalten wird vom Auftraggeber und ans Finanzamt abgeführt
werden muss. Was passiert mit der abgezogenen Summe ?

Die abgezogene Summe hätten Sie ohnehin an’s Finanzamt zahlen müssen. Insofern wird nur der Zahlungsweg abgekürzt.

Werden dadurch z.B. meine bestehenden Steuerschulden veringert
oder kann ich es in einer anderen Weise in meiner
Steuererklärung mit gegenrechnen?

Nein.

Oder ist es so das die abgezogene Summe ein Totalverlust ist
und mir nicht auf meine zu zahlende Steuer angerechnet wird?

Nein.

Konnte dazu im Internet keine klare Erklärung finden und mein
Steuerberater ist erst Montag wieder erreichbar.
Nur muss ich morgen den Vertrag Unterschreiben und brauch
dringend Infos was mit der abgezogenen Summe passiert und ob
ich dadurch großen Verlust mache.
Wenn es gegen meine Steuerlast Gegengerechnet wird wäre es ja
nicht so schlimm die muss ich ja so oder so zahlen.

Als Unternehmer kalkulieren Sie mit Nettopreisen. Die Umsatzsteuer ist quasi durchlaufender Posten, Sie sind hier also Erfüllungsgehilfe für’s Finanzamt.
Sollte Ihr Auftraggeber einen Teil (das sind wahrscheinlich die 15%, die Sie meinen) als Sicherheitsleistung einbehalten, so wirkt sich das nicht auf die Umsatzsteuer auf.

Wäre für jede Info / Erklärung sehr dankbar!

Tut mir leid, ich habe keinerlei Erfahrung mit Bausteuern.
Viele Grüße
Roger

Hallo,

ich soll für einen Auftrag der unter dem Bereich Bau fällt meine Rechnung Netto mit Übergang der Steuerschuld nach §13b schreiben.

Eigentlich sollen hier ja auch keine persönlichen Fällen besprochen werden ;o)
§ 13 b bedeutet ja lediglich, dass der Empfänger eben die USt direkt abführen muss und der Leistende ohnehin nur das Netto bekäme.

Das Problem ist das auch die Bauabzugssteuer in Höhe von 15% von der Rechnung abgezogen wird und anscheinend da auch noch von einer Brutto Summe ausgegangen wird.

So ist es.

Eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt werd ich mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Steuerrückstände nicht erhalten.
In dem Fall fehlt mir natürlich ein ziemlich hoher Betrag der einbehalten wird vom Auftraggeber und ans Finanzamt abgeführt werden muss. Was passiert mit der abgezogenen Summe ? Werden dadurch z.B. meine bestehenden Steuerschulden veringert oder kann ich es in einer anderen Weise in meiner Steuererklärung mit gegenrechnen?

Also die wird in der Tat mit einzelnen Steuerarten verrechnet, bevor eine Erstattung in Frage kommt. Dabei erfolgt die Anrechnung in der Reihenfolge: einbehaltene und angemeldete Lohnsteuer, Vorauszahlungen auf die ESt und die ESt für den Veranlagungszeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde. Wenn also dort Schulden bestehen erfolgt mit Sicherheit eine unmittelbare Verrechnung. Achja und natürlich erfolgt auch eine Anrechnung, falls man seinerseits Bauabzugssteuer einbehalten und abführen muss.

Oder ist es so das die abgezogene Summe ein Totalverlust ist und mir nicht auf meine zu zahlende Steuer angerechnet wird?

Nein, auf keinen Fall. Das ist „nur“ sowas wie ein Pfand.

Konnte dazu im Internet keine klare Erklärung finden und mein Steuerberater ist erst Montag wieder erreichbar.

Aber der kann und darf es im Zweifelsfall besser erklären.

Nur muss ich morgen den Vertrag Unterschreiben und brauch dringend Infos was mit der abgezogenen Summe passiert und ob ich dadurch großen Verlust mache.

Nein, maximal ein Liquiditätsverlust, wenn nichts zum Anrechnen da ist.

Wenn es gegen meine Steuerlast Gegengerechnet wird wäre es ja nicht so schlimm die muss ich ja so oder so zahlen.

Genau. In diesem Fall wäre es dann quasi ein Abbezahlen von Schulden.
Näheres findet sich zunächst im § 48a-c EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934…
Eventuell fällt die Leistung ja unter § 48 Abs. 2 EStG

Grüße

Hallo,

die Angelegenheit ist für meine Kenntnisse zu komplex;
da sind wirkliche Fachleute gefragt.
sorry.
MfG
R.Ott

Hallo,
bin ich leider überfragt bzw. nicht auf dem Laufenden.
Gruß CeleronW

Hallo Fragender080,

leider kann ich dir da gar nicht helfen, da kenn ich mich zu wenig aus.

lg. gartehei

Hallo,

sorry, hab Ihre Frage erst jetzt gelesen.

Leider tu auch ich mich sehr schwer mit dieser Bauabzugssteuer und Freistellungsbescheinigungs-Geschichte. Kann daher nicht wirklich was raten. Wäre aber nett, wenn Sie brauchbare Info dazu erhalten, mir diese evtl. auch mal zukommen zu lassen???

Sorry und danke.

MFG

Die Tante

Hallo,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, sorry.

Ich hoffe es hat sich geklärt… Grüße Peter

Hallo,

bei dieser Frage kann ich leider nicht helfen, mein Gebiet sind Steuern der EG/EU.

MfG
floyd_83