Baustrom, Bauwasser, Bauwesenversicherung

Hallo!

Meines Wissens wurde vor kurzem die umsatzsteuerliche Regelung zu den o. g. Punkten geändert. Kann mir jemand die neue Regelung erläutern?

Wie war die alte Regelung?

Wäre euch sehr dankbar!!

LG BRZLBR

Beistellung Umsatzsteuer
Hi,

Meines Wissens wurde vor kurzem die umsatzsteuerliche Regelung
zu den o. g. Punkten geändert. Kann mir jemand die neue
Regelung erläutern?

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinie 2008
Zu den Beistellungen (Abschn. 27 Abs. 1 UStR): Klarstellung, dass Baustrom und Bauwasser als sonstige Beistellung anzusehen sein können, nicht hingegen die Bauwesenversicherung.

http://195.243.173.120/
dort „Steuerrecht“, Richtlinie, Umsatzsteuer

Wie war die alte Regelung?

da es eine Klarstellung ist, war es schon vorher so eingestuft worden

Schöne Grüße
C.