Bedeutung: Rg. umsatzsteuerfrei bei Amtshilfe/entgeltlicher Beistandsleistung

Hallo zusammen,

wer kann mir folgenden Satz verständlich erklären?

„Die Leistung ist umsatzsteuerfrei, da hier eine Amtshilfe/ entgeltliche Beistandsleistung vorliegt.“

  • es geht um eine Rechnung einer Uni (Gebühren eines Studiengangs) an eine Privatperson (Student).
    Habe in dem Zusammenhang nicht herausgefunden, was „Amtshilfe“ oder „entgeltliche Beistandsleistung“ bedeuten.

Gruß,
schmoecki

Hallo,
ich würde mal sagen, da hat jemand in den falschen Textbausteinkasten gegriffen (es sei denn Du bist eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein „Beliehener“ :wink:).

Amtshilfe und Beistandsleistung beschreiben soweit mir bekannt ausschließlich ein Rechtsverhältnis zwischen zwei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (siehe zB §4 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW).

Die Gebühren einer Uni sollten aber dennoch umsatzsteuerfrei sein, wenn es sich um eine „normale“ Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt und keine unternehmerische Tätigkeit nach zB. §5 (7) Hoschulgesetz NRW ausgeübt wird. Das sollte man bei „normalen“ Studenten und ihren Gebühren ausschließen können :smile:

Gruß vom
Schnabel

Hallo Schnabel,

danke für Deine Antwort!
Es handelt sich um ein berufsbegleitendes (postgraduales) Studium und der Student ist - wie die Bezeichnung des Studiums vermuten lässt - berufstätig; ich nehme mal an, dann trifft dies

„Die Gebühren einer Uni sollten aber dennoch umsatzsteuerfrei sein, wenn es sich um eine „normale“ Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt und keine unternehmerische Tätigkeit nach zB. §5 (7) Hoschulgesetz NRW ausgeübt wird. Das sollte man bei „normalen“ Studenten und ihren Gebühren ausschließen können :smile:

auch so zu?
Welcher „Textbaustein“ wäre denn in diesem Fall korrekt?

Viele Grüße,
schmoecki