Bei krankengeld steuernachzahlung?

jemand möchte die Erklärung für 2006 machen. Von Jan.-31.Aug. gearbeitet,kleine Abfindung von 1 Monatsgehalt, versteuert. Sept.Okt. krankengeld über Krankenkasse, Nov. und Dezember Arbeitslosengeld. Zusammenveranlagung da verh. beide Lohnst. Kl. 4, 1 Kind.
Muss er mit einer Nachzahlung rechnen?? Sollte er lieber keine Erklärung machen? Denn es setzt sich fort. Ab Jan-Okt. 2007 wieder Arbeitslosengeld bezogen, danach wieder Arbeit Nov. und Dez. Kompliziert, oder…

Krankengeld und Arbeitslosengeld sind sog. Lohnersatzleistungen. Sie sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. In der Regel führen diese Leistungen nicht zu einer Steuernachzahlung.

Wow! Der Schwager eines Bekannten hat einen Bruder und von dem der Freund muss jetzt für seine Schwester die Steuererklärung machen! :wink:

S´ gibt wahrscheinlich eine kleine Erstattung!

Sobald Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) von über 410 € pro Jahr bezogen wurden, muss eine Erklärung abgegeben werden.
Aber wie gesagt; gehe von einer Erstattung aus, da nicht das komplette Jahr gearbeitet wurde!

Danke für die Antwort. Naja der Text…
so soll es doch sein, oder?

Vielen Dank, was heißt in der Regel…
Entweder oder, oder ?

Krankengeld und Arbeitslosengeld sind sog.
Lohnersatzleistungen. Sie sind zwar steuerfrei, unterliegen
aber dem Progressionsvorbehalt. In der Regel führen diese
Leistungen nicht zu einer Steuernachzahlung.

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend bei ragen zur Steueroptimierung (Offshore) und Geldanlage.
Bei Detailfragen wende ich mich jeweils an meinen Steueranwalt

Trotzdem, dankeschön

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate
vorwiegend bei ragen zur Steueroptimierung (Offshore) und
Geldanlage.
Bei Detailfragen wende ich mich jeweils an meinen Steueranwalt

in der Regel heißt gewöhnlich oder in 80 bis 95 Prozent aller Fälle. Ich kann Ihnen keine konkrete Aussage bei unkonkreten Angaben machen.
Kann ich Krebs bekommen, wenn ich rauche? In der Regel schon, ich kann aber auch 105 Jahre alt werden und mich bester Gesundheit erfreuen.
Sie könnten sich aber auch Elster für 2006 herunterladen (da muss man ein bischen suchen, da es nicht mehr offiziell angeboten wird), Ihre Daten eingeben und eine Berechnung durchführen. Dann wissen Sie genau, ob es eine Nachzahlung gibt oder nicht.

Hallo,
das Krankengeld und Arbeitslosengeld wird indirekt versteuert, d.h. man rechnet das sog. zu versteuernde Einkommen aus (ohne Kranken- und Arbeitslosengeld), und zählt dann zum Berechnen des Steuersatzes das Kranken- und Arbeitslosengeld dazu. Der Steuersatz erhöht sich dann um ein paar Prozentpunkte und dieser erhöhte Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen angewendet. Dabei kann es dann sein, dass die für das Jahr 2006 vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer nicht ausreicht, um die Steuer zu bezahlen. Dann kommt es zur Nachzahlung.
Man muss das Ausrechnen, ohne konkrete Zahlen kann man nicht sagen, ob sich eine Nachzahlung ergibt oder nicht.
Gruss Barbara

Vielen Dank für die Ausführlichkeit.
Vorsichtige Frage, ob wir das zusammen machen könnten ?

Guter Tipp, ich suche mal, nochmals danke

Hallo smartys,

da sich die Lohnsteuer, die monatlich vom Gehalt gerechnet wird auf Basis Jahreslohn ermittelt wird,kann evtl. eine Lohnsteuererstattung zustande kommen. Da aber das Arbeitslosengeld, sowie das Krankengeld mit in die Progression eingerechnet werden, sollte man vorher erst selbst alle Angaben z.B. in Elster (die Steuererklärung vom Finanzamt) eingeben und dann sehen, was dabei herauskommt. Das Gleiche müßte für die Folgejahre gemacht werden. Wenn man aber erstmal die Steuererklärung für 2006 abgegeben hat, fordert das FA wahrscheinlich auch die restlichen Jahre ab. Daher erst alle durchrechnen um sehen, wie die Ergebnisse aussehen.

Grüße dobo2102

Hallo,

Erstmal die Frage Steuererklärung ja oder nein? Wenn du für die Vorjahre eine erklärung abgegeben hast, musst du auch für 2006 eine abgeben.
Das Krankengeld unterliegt dem progressionsverhalten undu muss mit angegeben werden.
Die Frage nach Nachzahlung kann so nicht beantwortet werden. Denn zu dem Einkommen kommen ja noch die Ausgaben dazu. Bei einer so langen Krankheit auch gewiss krankheitskosten in betraechtlicher höhe.
Also am besten ein steuerprogramm ererben oder zum lohnsteuerhilfeverein und berechnen lassen. Es könnte auch eine steuererstattung dabei rauskommen.
Gruß

Hallo,
vorsichtige Antwort: nein
Begründung: das wäre unerlaubte Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten und ist strafbar.
Empfehlung: ein Steuerprogramm für den Veranlagungszeitraum 2006 besorgen, z.B. das Programm Steuersparer 2007 (heisst 2007 ist aber für das Jahr 2006). Kann man für ca. 10 EUR käuflich erwerben. Evtl. lohnt es sich bei Bekannten, Verwandten, Nachbarn, nachzufragen, oft hat der eine oder andere sowas einfach im Schrank rumstehen.
Gruss
Barbara

Servus,
da die Fristen für die Abgabe verstrichen sind,erübrigt sich die Frage nach einer Steuerklärung.
MfG Hydropath

Das verstehe ich, trotzdem für alles lieben Dank

Ist gar nicht so einfach den entsprechenden Rechner
zu finden. Leider habe ich die Erklärung für 2005 im vorigen Jahr gemacht,deshalb werde ich ja 2006 und weitere auch abgeben müssen. Bei einem Rechner den ich fand, kamen fast 2000,- Nachzahlung raus. das bei insgesamt 4 Monaten Lohnersatzleistung. Das gesamte Einkommen ist weit unter dem meines Ehepartners, bei Kl. 4, dann noch so viel nachzahlen? Verstehe ich nicht.
A ber danke für die Antwort.

O ha, das wäre schön, leider habe ich im vergangenem Jahr damit begonnen, 2005 erledigt, deshalb werde ich wohl auch die weiteren Jahre abgeben müssen. Ich hatte
das einfach nicht gewußt, daß auf Lohnersatzleistungen
am Ende doch Steuern gezahlt werden müssen… naja man muß heute eben alle Berufe erlernt haben um alles zu wissen und zu können, sonst zahlt man drauf.
Trotzdem, vielen Dank für die Antwort.

Servus,
da die Fristen für die Abgabe verstrichen sind,erübrigt sich
die Frage nach einer Steuerklärung.
MfG Hydropath

Also, ich habe selbst Interessierter als Profil eingestellt, daher kann ich hier keine 100%ige Auskunft geben. Kann mir nicht vorstellen, dass riesige Nachzahlungen entstehen. Die Erklärung komplett zu vernachlässigen würde ich nicht in Erwägung ziehen, denn die Pauschbeträge (Fahrtkosten…) usw. dürften m.E. zum Ausgleich ausreichen. Sollte irgendwann mal mit einer Nachzahlung zu rechnen sein (spätestens wenn ein ganzes Jahr gearbeitet wurde und entsprechende Fahrtkosten zu einer Erstattung führen) ist eine Nacherstellung höchstwahrscheinlich. Außerdem sollte man hier (jetzt kommt der Banker durch) keine riesigen Lücken aufkommen lassen, die „evtl“ Schuldenlast wird der Staat nicht verjähren lassen und damit irgendwann einfordern.

ich möchte mich für deinen Beitrag bedanken.