Bei Probearbeit Steuerpflicht ?

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo :smile:,

ich hatte folgendes Szenario… letzten Monat habe ich bei einer Baufirma als Bauhelfer eine von Probezeit von 4Tagen gearbeitet,der Stundenlohn belief sich auf den Mindestlohn(Bau) von 10,90Euro, gearbeitet hatte ich insgesamt 32Stunden- also ein „Bruttolohn“ von insgesamt 348,80Euro. Jetzt hat mir der Chef-(es ist übrigens ein Kleiunternehmen mit höchstens 10Arbeitern),jetzt hat mir der Chef eine Handgeschriebene Lohnabrechnung zugeschickt-wo die vermeintlich ganzen Steuerabzüge aufgelistet sind und wo sich der Nettolohn am Ende angeblich auf 242Euro belaufen soll, und anbei hat er mir meine Lohnsteuerkarte(Steuerklasse1) ebenfalls zurückgeschickt, jedoch völlig leer da steht nicht mal ein Wort drauf.

Jetzt meine Frage(n):

A: ist diese Probearbeit überhaupt Steuerpflichtig??

B: kann oder darf man das so handhaben das man separat auf ein Schmierzettel die vermeintlichen Steuerbeträge handgeschrieben auflistet??

Wäre über eine gute Info dankbar:smile:

mfgradar321

Ich habe keine Ahnung vom Arbeitsrecht und weiß nicht, warum ich immer wieder Anfragen dazu kriege.

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo :smile:,

ich hatte folgendes Szenario… letzten Monat habe ich bei
einer Baufirma als Bauhelfer eine von Probezeit von 4Tagen
gearbeitet,der Stundenlohn belief sich auf den
Mindestlohn(Bau) von 10,90Euro, gearbeitet hatte ich insgesamt
32Stunden- also ein „Bruttolohn“ von insgesamt 348,80Euro.
Jetzt hat mir der Chef-(es ist übrigens ein Kleiunternehmen
mit höchstens 10Arbeitern),jetzt hat mir der Chef eine
Handgeschriebene Lohnabrechnung zugeschickt-wo die
vermeintlich ganzen Steuerabzüge aufgelistet sind und wo sich
der Nettolohn am Ende angeblich auf 242Euro belaufen soll, und
anbei hat er mir meine Lohnsteuerkarte(Steuerklasse1)
ebenfalls zurückgeschickt, jedoch völlig leer da steht nicht
mal ein Wort drauf.

Jetzt meine Frage(n):

A: ist diese Probearbeit überhaupt Steuerpflichtig??

B: kann oder darf man das so handhaben das man separat auf ein
Schmierzettel die vermeintlichen Steuerbeträge handgeschrieben
auflistet??

Wäre über eine gute Info dankbar:smile:

Also dieser Betrag ist ganz sicher nicht steuerpflichtig - bis 400€ kannst Du steuerfrei arbeiten - da muß lediglich der Arbeitgeber einen geringen Beitrag an die Krankenkasse zahlen. Das darf Dir der Arbeitgeber aber nicht abziehen. Bis 400€ arbeitest Du brutto für netto.
Dann ist die Steuerkarte immer leer - die Arbeitgeber müssen Dir, sofern Du angemeldet warst und über 400€ verdient hast ein seperates Formular mit sämtlichen Abzügen aushändigen - Handgeschrieben geht gar nicht.
Soll ich Dir mal was sagen - der hat Dich über den Tisch gezogen. Ich würde an Deiner Stelle einen Anwalt einschalten - hol Dir auf dem Gericht einen Beratungsschein - der kostet 20€ - mehr brauchst Du mit Sicherheit nicht zu zahlen - und such schnellst möglich einen guten Anwalt auf.
Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen.
l.G.
Brigitte

mfgradar321

Lieber radar 321,
Steuern und Abgaben sind bei jedem ordentlichem Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber abzuführen und in der Steuerkarte einzutragen. Dazu gehören selbstverständlich auch Probezeiten.
Es ist möglich, daß eine Anmeldung nicht stattgefunden hat. Das ist auch aus Arbeitssicherheitsgründen gerade im Bau und Handwerksbetrieb wichtig.
Die Steuer wird nach der in der Karte eingetragenen Steuerklasse einbehalten. Es ist üblich, nach Steuerklasse 1 abzurechnen wenn die Steuerkarte nicht vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Experte.

hallo Radar321,

>>Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.

Von dem Zwei-Monats-Zeitraum ist auszugehen, wenn der Minijob an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist auf den Zeitraum von 50 Arbeitstagen abzustellen.

Hallo

mein Rat wäre erkundige dich beim Arbeitsgericht oder Anwalt ich glaube heute macht jeder was er will.
Viel Glück

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo :smile:,

ich hatte folgendes Szenario… letzten Monat habe ich bei
einer Baufirma als Bauhelfer eine von Probezeit von 4Tagen
gearbeitet,der Stundenlohn belief sich auf den
Mindestlohn(Bau) von 10,90Euro, gearbeitet hatte ich insgesamt
32Stunden- also ein „Bruttolohn“ von insgesamt 348,80Euro.
Jetzt hat mir der Chef-(es ist übrigens ein Kleiunternehmen
mit höchstens 10Arbeitern),jetzt hat mir der Chef eine
Handgeschriebene Lohnabrechnung zugeschickt-wo die
vermeintlich ganzen Steuerabzüge aufgelistet sind und wo sich
der Nettolohn am Ende angeblich auf 242Euro belaufen soll, und
anbei hat er mir meine Lohnsteuerkarte(Steuerklasse1)
ebenfalls zurückgeschickt, jedoch völlig leer da steht nicht
mal ein Wort drauf.

Jetzt meine Frage(n):

A: ist diese Probearbeit überhaupt Steuerpflichtig??

B: kann oder darf man das so handhaben das man separat auf ein
Schmierzettel die vermeintlichen Steuerbeträge handgeschrieben
auflistet??

Wäre über eine gute Info dankbar:smile:

mfgradar321

Sorry, da kann ich nicht helfen. :smile:

Leider bin ich da nicht zu 100% der richtige Experte.
Grundsaetzlich werden auf der Steuerkarte keine Eintragungen mehr vorgenommen. Sie dient derzeit noch als Nachweis für Steuernummer etc.
Die Entgeltinformationen werden gesondert bescheinigt. Auch mir erschein ein handgeschriebener Zettel als ungewöhnlich, kann jedoch nicht sicher sagen welche Formerfordernuis es an eine Lohnsteuerbescheinigung gibt. Anschrift des Arbeitgebers, Ihre Steuernummer, exakte Aufschlusselung der Beträge, Hoeher der Steuer, Krankenkasse, Arbeitslosen, Renten, Krenkenversicherung etc. sollte jedoch in jedem Fall erkennbar sein.
Sofern für die Probearbeit Entgelt ausgezahl wird ist dies auch Steuer und Sozialversicherungspfluichtig. Sollten Sie dann am Jahresende die entsprechenden Grenzbeträge nicht erreichen. erhalten Sie die gezahlten Steuern zurück.
Ich hoffe einer der anderen Experten hat hier genauere Kenntnisse.

Gruss

WG

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo :smile:,

ich hatte folgendes Szenario… letzten Monat habe ich bei
einer Baufirma als Bauhelfer eine von Probezeit von 4Tagen
gearbeitet,der Stundenlohn belief sich auf den
Mindestlohn(Bau) von 10,90Euro, gearbeitet hatte ich insgesamt
32Stunden- also ein „Bruttolohn“ von insgesamt 348,80Euro.
Jetzt hat mir der Chef-(es ist übrigens ein Kleiunternehmen
mit höchstens 10Arbeitern),jetzt hat mir der Chef eine
Handgeschriebene Lohnabrechnung zugeschickt-wo die
vermeintlich ganzen Steuerabzüge aufgelistet sind und wo sich
der Nettolohn am Ende angeblich auf 242Euro belaufen soll, und
anbei hat er mir meine Lohnsteuerkarte(Steuerklasse1)
ebenfalls zurückgeschickt, jedoch völlig leer da steht nicht
mal ein Wort drauf.

Jetzt meine Frage(n):

A: ist diese Probearbeit überhaupt Steuerpflichtig??

B: kann oder darf man das so handhaben das man separat auf ein
Schmierzettel die vermeintlichen Steuerbeträge handgeschrieben
auflistet??

Wäre über eine gute Info dankbar:smile:

mfgradar321

Jetzt meine Frage(n):

A: ist diese Probearbeit überhaupt Steuerpflichtig??

B: kann oder darf man das so handhaben das man separat auf ein
Schmierzettel die vermeintlichen Steuerbeträge handgeschrieben
auflistet??

Wäre über eine gute Info dankbar:smile:

mfgradar321

Hallo, ein nicht ganz einfaches Problem.
Erstens, jegliche Einkünfte sind zunächst einmal Steuerpflichtig, unabhängig wie erworben.
Allerdings müssen die Abgaben dann auch in die Steuerkarte eingetragen sein, wieviel Lohn, wieviel Steuern und wieviel Krankenkasse sowie Nebenabgaben ( Soli, usw.)
Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, daß die Abrechnung auch schön ist, sie muß nachvollziehbar und prüfbar sein.
Steuern lassen sich am Ende des Jahres wieder beim Finanzamt einreichen, falls man nicht steuerpflichtig war.
Das nur ganz kurz zur Info.
Hoffe damit geholfen zu haben, allerdings im Krankenhausbau kenne ich mich besser aus.
LG
Karl