Hallo,
Beiträge zu einer Berufs/Dienstunfähigkeitsversicherung sind ja wohl in der Anlage N abzugsfähig?!
Die Frage jedoch lautet: bis zu welcher Höhe sind die Beiträge pro Jahr maximal absetzbar und werden sie eventuell mit anderen Beiträgen (Rentenversicherung, Haftpflicht oder sonst was) zusammengerechnet? So dass falls bereits andere Beiträge zu anderen Versicherungen vorliegen diese miteinberechnet werden und den maximal abestzbaren Betrag der BU-Versicherung mindern?