Bemessungsgrundlage für außergewöhnliche Belastung

Hallo,
der Selbstbehalt bei den außergewöhnlichen Belastungen wird von der Bemessungsgrundlage ermittelt. Frage, werden Zinsen und andere Kapitaleinkünfte zu dem „normalen Einkommen“ addiert oder bleiben die außen vor bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage?
Vielen Dank.

Hallo,
die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur dann berücksichtigt, wenn diese auf Antrag der tariflichen Einkommensteuer unterworfen wurden, § 2 Abs. 5b EStG.

Gruss

Gruss