Berechnung Einheitswert

Hallo zusammen,

ich habe hier nach einem Hauskauf (EfH, nicht vermietet) einen Bescheid erhalten, in dem mir der fortgeschriebene Einheitswert mitgeteilt wird. Da mir der Betrag recht hoch vorkommt, möchte ich ganz allgemein fragen, wie der Einheitswert eigentlich berechnet wird, sodass man den Einheitswert selber nachrechnen kann?

Im BewG stehen meiner Meinung nach allgemeine Richtlinien, aber nicht, wie ich konkret die Summe nachrechnen kann.

Besten Dank!

Maxxi

Mal ganz pauschal:

Das ist der fiktive Mietwert, der am 01.01.1964 zu erzielen gewesen wäre.

Selber nachvollziehen kann man vergessen, am besten hingehen und erläutern lassen.