Betiebsfahrten

Ein Kleinunternehmer hat seinen Laden täglich vormittags 3 Std. u. nachmittags 3 Std. geöffnet. Zur Mittagszeit (2 Std.) fährt er nach Hause da, seine Wohnung nur wenige km entfernt ist.
Er hat somit 4 Fahrten täglich zum Betrieb u. zurück zur Wohnung.
Gehen wir davon aus, dass der Pkw (mit 1% Regel) mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Den größten Teil der Nutzung stellen die Fahrten zum Betrieb und zurück dar.
Handelt es sich hier rein um betriebliche Fahrten, oder spielt es eine Rolle, dass ein Arbeitnehmer nur eine Fahrt täglich angerechnet bekommt?
Wenn dann nur 1 Fahrt täglich zählt und der Kleinunternehmer somit unter 50 % der betrieblichen Nutzung kommt - ist dann die 1 % Regel noch richtig?
Ich weiß, es ist eine etwas Kniffelige Angelegenheit. Aber vielleicht hat jemand eine Antwort darauf?

betriebliche Fahrten Wohnung Betrieb
Hi,

Handelt es sich hier rein um betriebliche Fahrten, oder spielt
es eine Rolle, dass ein Arbeitnehmer nur eine Fahrt täglich
angerechnet bekommt?

Es handelt sich dabei um betriebliche Fahrten, wobei alle so zurückgelegten km zählen.

zur 1% Regelung allgemein
http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer…

Schöne Grüße
C.