Betreff. Steuerjahr v. Datum d. Rechnung abhängig?

Angenommen, Person A stellt eine Rechnung im Jan 2010 für erbrachte Leistungen im Dez. 09. Da das Geld dann ja auch erst im Jan 2010 auf dem Konto ist, wäre die Frage ob sich nun diese Einnahmen auf das Steuerjahr 2010 beziehen oder trotzdem auf 2009.
Danke im voraus für eine Antwort

Hallo,
es gelten das sog. Zufluss- und Abflussprinzip nach § 11 EStG.

a)Einnahmen werden dem Kalenderjahr steuerlich zugeordnet, indem sie zugeflossen sind. Ausgaben sind in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie geleistet wurden.

b)Ausnahme: Regelmäßige Zahlungen, die kurz vor oder nachdem Jahreswechsel fließen,werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Kurz vor oder nach Jahreswechsel bedeutet innerhalb von 10 Tagen, wenn die Fälligkeit und Zu- bzw. Abfluss in diesem Zeitraum liegen.

Eine einmalige Zahlung wäre dann nach a) zu behandeln.

Gruß
Zemionow

ok, Danke für den Hinweis. Das klingt in diesem Fall nach a), da die betr. Person insges. nur 2 Rechnungen stellt für einen kurzen Arbeitseinsatz und auch keine nennenswerten Ausgaben hat, die mit eingereicht werden könnten

Hallo,
es gelten das sog. Zufluss- und Abflussprinzip nach § 11 EStG.

Deine Wahrsagekugel hätt ich gerne!

Hallo,

das gilt aber nur bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
Wird bilanziert, so entsteht der Anspruch mit Leistungserbringung und ist als Forderung bereits 2009 zu aktivieren.

Gruß
Lawrence