Betriebsaufgabe - Bewertung des Anlagevermögens

Hallo,

angenommen, Herr X war bisher als Einzelunternehmer tätig und gibt nun seinen Betrieb auf. Er ist nicht bilanzierungspflichtig (EÜR). Zum Betriebsvermögen soll auch ein Pkw gehört haben. Nun nehmen wir mal an, das Ding hat einen buchhalterischen Restwert (nach Abschreibungen) von 6000 Euro. Wegen diversen unreparierten Schäden könnte jedoch am freien Markt höchstens ein Nettopreis von 2000 Euro erzielt werden. Das Auto wird aber nicht verkauft, sondern geht in das Privatvermögen von Herrn X über. Wie muss hier bewertet werden bzw. auf welchen Wert muss die Usatzsteuer für Privatentnahmen abgeführt werden?

Vielen Dank sagt euch

Felicia

2000 €. Das sollte man aber schon nachweisen können, zB durch Ausdrucke von Online-Autobörsen vergleichbarer PKW oder eine Bewertung durch ein Autohaus.

Dennoch ist nun eine Aufgabebilanz zu erstellen.