Bilanz und Ist-Versteuerung bei der USt

Hallo,

ich habe eine theoretische Frage zu einem Bilanzierer, der Ist-
Versteuerer ist.
Zum 31.12.01 erfasse ich die noch nicht bezahlten Ausgangsre.
als Forderung (Soll), Nettoerlöse (Haben) u. USt nicht fällig
(Haben). Soweit ist das klar. In 02 werden diese Forderungen
bezahlt. Ich buche: Bank an Forderungen und löse den EB-Wert auf
dem Konto „USt nicht fällig“ auf: USt nicht fällig an USt.
Nun sehe ich aber ein Problem bei der Verprobung meiner USt,
denn ich habe USt, aber keine Erlöse, d.h. wenn ich die Werte
in meine USt-VA eintragen will, steht der USt kein Umsatz gegen-
über.
Denke ich falsch ? Könnt Ihr mir auf die Sprünge helfen ?

Vielen Dank FLOWERCHEN

Hallo Blümchen,

für die Umsatzsteuerverprobung rechnest Du wie folgt:

Forderungen am Anfang
plus Nettoerlöse
minus Forderungen am Ende
minus Saldo der JVZ USt nicht fällig (Achtung: Wenn Saldo H, dann daran denken, daß minus minus = plus ergibt!)

Bei USt nicht fällig unbedingt darauf achten, daß Du nur den Saldo der JAhresverkehrszahlen nimmst und nicht den EB-Wert miteinrechnest.

MfG
Undine

hi flower,

undine hat es so erklärt, wie es mir auch mein chef erklärte, schnell sachlich und nicht leicht verständlich …

also du rechnest wie folgt

nettoerlöse

  • nettoforderungen per 1.1. (ford. sind brutto, also USt rausrechnen)
  • nettoforderungen per 31.12.
    = bemessungsgrundlage

darauf die 16% (oder 7% oder gemischt) macht deine fällig USt
die „nicht fällig USt“ aus dem vorjahr traegst du vor, am ende
müsste dann nach einbuchung etwaiger anderer forderunegn exakt die USt auf dem konto „nicht fällige ust“ stehen, der in deinen forderungen enthalten ist (sonst haste dich verrechnet). datev & co. machen das mit der ust schon selber, da muss man nur auf den richtigen EB wert bei den ford. und bei der nichtfäll. ust achten …

gruss

der showbee

p.s. wenn du willst, mail ich dir diesbezueglich mal eine excel tabelle … poste dann mal!