Bilanzpflicht

Hallo liebe Experten,

nehmen wir mal an, eine GbR (resp. seit 01. Januar 2010 Einzelunternehmen) hat in 2009 erstmalig einen Gewinn über 50.000 Euro erwirtschaftet.

Der Steuerberater hat in letzter Post (Eingang heute) angemerkt, dass daher „eventuell“ für 2011 eine Bilanzpflicht bestünde.

Meine Frage: Warum „eventuell“? Durch die Auflösung der GbR? Ließe sich eine Bilanzpflicht umgehen? Wenn ja, wie? Wenn nein, (sicherlich blöde Frage) was bedeutet das genau für den Einzelunternehmer?

Für Antworten am Wochenende danke ich!

Viele Grüße

Kathleen

Das Finanzamt kann zur Bilanzierung ab 2011 verpflichten:

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html