Hallo,
ich hätte hier eine Frage, die ich brennend interessiert.
mal angenommen ein unternehmer kauft sich ein bild für einen büroraum im wert von etwa 200,00 €.
wie ist dieses bild/poster abschreibungstechnisch zu behandeln? als komplettaufwand oder zählt das als geringwertiges wirtschaftsgut mit einer abschreibungsdauer von 5 jahren?
vielen dank für eure antworten und meinungen.