Buchhaltung und Lohnabrechnung selber machen?

Nehmen wir an Frau X ist selbständig. Sie hat ein sehr kleines Unternehmen und die monatlichen Kosten für einen Buchhalter/Steuerberater fressen Sie auf.
Sie kommt nicht aus dem kaufmännischen Bereich hat aber nun durch ihre Selbständigkeit einiges dazugelernt.
Kann Frau X nun alles alleine machen? Lohnabrechnung und Buchhaltung (mit den richtigen Programmen)
Oder muss zwingend ein Steuerberater die Arbeit von Frau X nocheinmal kontrollieren wofür er ja wieder Geld möchte.(logischerweise)

Hallo,

zumindest Lohnabrechnungstechnisch muss keiner noch einmal drüber schauen.

Aber aus eigener Erfahrung geht bei kleineren Betrieben die ihren Lohn selber machen einiges in die Binsen, wenn nur wage Vorkenntnisse vorliegen. Nach dem Motto „Das Programm rechnet schon richtig“ kann man da nicht hantieren. Und gerade die günstigen Programme lassen einiges an Abenteuergefühl aufkommen (erst erlebt: Personengruppe 109, Beitragsgruppe 0000 und Arbeitnehmeranteile abgezogen - kaum zu glauben das so etwas zu verschlüsseln geht).

Greetz
S_E

Müssen muss sie keinen Steuerberater nehmen.
Wenn sie sich alles selbst zutraut, kann sie es auch selbst machen; sie trägt ja ohnehin für alles die rechtliche Verantwortung selbst.
Die Notwendigkeit der Buchhaltung und Lohnbuchführung kennt man ja ohnehin, wenn man beschließt, Unternehmer zu sein. Da muss man ja auch die Frage beantworten, ob man diese Themenkomplexe selbst beherrscht oder als Dienstleistung zukaufen will. Frau X ist ja auch nicht gehindert, sich selbst zum Buchhalter oder Steuerberater auszubilden.

Nehmen wir an Frau X will Geld verdienen und muss einen Großteil Ihrer Arbeitszeit dazu aufbringen Ihre Buchhaltung und auch die Lohnabrechnungen selbst zu machen. Außerdem kennt sie sich im Steuerrecht nicht so gut aus, muss also auch noch einige Abendkurse belegen.
Wie hoch wird ihr Verdienstausfall dadurch sein?

Wäre es nicht sinnvoll - dies einem Steuerberater zu übergeben, der ihr durch seine Tätigkeit einige 1000 € einsparen kann, dann hätte Frau X viel mehr Zeit Geld zu verdienen.

Beste Grüße!

PS: ich selbst war vor vielen Jahren als Buchhalter tätig.
Seit meiner Selbständigkeit überlasse ich dies lieber einem Steuerberater.

Hai!

zumindest Lohnabrechnungstechnisch muss keiner noch einmal
drüber schauen.

Ich darf so einfach eine Nettolohnabrechnung selber machen?

Wäre mir neu aber man lernt ja nicht aus. Nach meinem Kenntnisstand
muß man mindestens ein zugelassenes Programm nutzen oder sowas wie
Datev als Dienstleister.

Der Plem

Es ist immer sinnvoller, dies einem Steuerberater zu übergeben (auch sinnvoller für den Steuerberater). Schließlich belegt man ja auch keine Medizinkurse an der Volkshochschule, um sich den Arzt zu sparen.

Es ist immer sinnvoller, dies einem Steuerberater zu übergeben
(auch sinnvoller für den Steuerberater). Schließlich belegt
man ja auch keine Medizinkurse an der Volkshochschule, um sich
den Arzt zu sparen.

Ha - solche Vergleiche sind immer gut…

Warum nur will jedermann das Geld für den Steuerberater sparen? Warum ausgerechnet bei dieser Berufsgruppe? Dagegen werden 'zigtausende an für den Anleger undurchsichtige Vertragskonstruktionen gezahlt um ein paar Euro Steuern zu sparen und nach ein paar Jahren ist die Anlagefirma pleite…

Hallo!

Die eigene Steuererklärung, Buchführung, Lohnabrechnung darf jeder selbst machen.

Nur für andere Personen darf das nicht jeder.

Gruß

Jörg

Hallo erstmal,

zu Studienzeiten verdiente ich mein Geld u.a. mit dem Verkauf entsprechender Programme. Es war schon erstaunlich, wie gut oder schlecht diese Programme je nach Verwender bewertet wurden. Da gab es Unternehmen mit ausgebildeten Lohn- und Finanzbuchhaltern, die regelmäßige Fortbildungen in Anspruch nahmen, und die auch wussten dass das beste Programm nur so gut ist, wie der entsprechend ausgebildete Anwender, die nie Probleme hatten. Und dann gab es da diejenigen, die einem ständig gröbste Programmfehler, falsche Abrechnung, … vorwarfen, und bei denen bekannt war, dass da Leute meinten, solche Themen nebenbei erledigen zu können, und wo nie Geld für Programmschulungen da war, niemand zu fachlichen Fortbildungen geschickt wurde, …

Nein, Programmfehler, die zu falschen Abrechnungen geführt hätten, habe ich zum Glück nie erleben müssen. Aber das drastischte Beispiel eines entsprechenden Vorwurfs werde ich nie vergessen, als eine Neukundin mir gleich eine falsche Lohnabrechnung mit viel zu hohen Abzügen vorwarf, die nicht ansatzweise zur bisherigen Abrechnung mit Abrechnungsblock und Tabellen passen würde. Nein, auch da hatte das Programm nicht falsch gerechnet, aber da war der damals neue Soli über Monate hinweg falsch abgerechnet worden, und während ich noch zum 1001 Mal erklärte, dass nicht das neue Programm, sondern bislang falsch abgerechnet worden war, kündigte sich auch noch eine Betriebsprüfung an. Da half dann nur noch die Selbstanzeige.

Also bitte daran denken: Die Nutzungsmöglichkeit von Word sichert einem noch keinen Literatur Nobelpreis, und nur aufgrund eines installierten Programms für Finanz- und Lohnbuchhalter wird man nicht zum Buchhalter.

BTW: Ich selbst habe trotz des ganzen technischen Hintergründen zum Thema immer einen Steuerberater für die eigene Firma genutzt, gerade weil mir immer bewusst war, dass eben mehr dazu gehört, als die Programme bedienen zu können.

Gruß vom Wiz

Frau X ist das Problem, nicht die Buchhaltung

Frau X… hat ein sehr kleines Unternehmen und die monatlichen Kosten für einen Buchhalter/Steuerberater fressen Sie auf.

Gerade bei sehr kleinen Unternehmen mit wenig Umsatz kostet die Buchhaltung nicht viel. Wer monatlich nur 1-2 Tausend Euro und wenige Belege umsetzt, zahlt vielleicht 50€ für die Buchhaltung.

Das Problem ist nach meiner Meinung Frau X selber:
-Sie behauptet, daß diese paar Euro sie auffressen (!).
-Sie will ihre Zeit damit vergeuden, die Buchhaltung (fehlerbehaftet) selber zu machen.

Frau X sucht einen Grund, weshalb es ihrer Firma nicht gut geht, und der Schuldige sind die Kosten für die Buchhaltung…

Es wäre evtl. besser, wenn Frau X sich beim Arbeitslosen- Amt meldet.

Erdbeerzunge

Hallo,

Wäre mir neu aber man lernt ja nicht aus. Nach meinem
Kenntnisstand
muß man mindestens ein zugelassenes Programm nutzen oder sowas
wie
Datev als Dienstleister.

ja, ein Programm sollte man am besten schon benutzen, da sämtliche Datenflüsse nur noch elektronisch machen zu sind. Man macht sich meines bescheidenen Wissens nach aber nicht „strafbar“, wenn dass Programm nicht zertifiziert ist (glaub die itsg macht diese Zertifizierungen). Man ist nur auf der sicheren Seite. Und Lohn per Hand berechnen wird immer unlustiger.
Die Datenübermittlung lässt sich aber auch mit sv.net erledigen, ist ein kostenfreies Programm für Meldungen und Beitragsnachweise. Wie das allerdings in dem Zusammenhang mit Elena aussieht kann ich nicht sagen, dass geht mich (noch) nichts an.

LG
S_E

Herzlichen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen, Frau X ist nun besser im Bilde! :smiley:

Merke:
Nur GENAU eine Frage stellen, dann bekommst Du eine brauchbare Antwort.

Mit einer Rundumschlag - Universalanfrage, die lauter Aspekte etc etc enthält, bekommst Du Geblödel (wie dieses) zurück…

hallo,

Die Datenübermittlung lässt sich aber auch mit sv.net
erledigen, ist ein kostenfreies Programm für Meldungen und
Beitragsnachweise. Wie das allerdings in dem Zusammenhang mit
Elena aussieht kann ich nicht sagen, dass geht mich (noch)
nichts an.

Auch die Elena-Meldungen kann man über SV-net machen.

Wenn nur weniger Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind, ist das auch ok (schön ist was anderes) - aber es ist halt absolut nicht komfortabel.

Gruß
Sonja

Frau X findet die Frage eigentlich garnicht so allgemein :

Kann Frau X nun alles alleine machen? Lohnabrechnung und Buchhaltung (mit den richtigen Programmen)
Oder muss zwingend ein Steuerberater die Arbeit von Frau X nocheinmal kontrollieren wofür er ja wieder Geld möchte.(logischerweise)