Buchungssatz - Kauf Laptop und Handy

Hallo,
wie buche ich folgenden Geschäftsfall richtig?

Barkauf eines Laptops, 804,00 €

Wie lautet der aktuelle Buchungssatz, den ich jetzt vornehmen muss?
So weit ich weiß, werden Abschreibungen ja erst zum Jahresabschluss gebucht. Oder muss ich dahin gehend jetzt schon etwas beachten?

Noch eine Frage, kann ich ein Handy, welches für 399,90 € als geringwertiges Wirtschaftsgut buchen? Wie buche ich dieses, jetzt im laufenden Jahr?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Liebe Grüße

Kommt drauf an mit welchem SKR du buchst…
zudem hat sich seit 1.1.08 bei den GWGs etwas geändert. Es gibt jetzt den sogenannten Sammelpool.

Hallo,
wie buche ich folgenden Geschäftsfall richtig?

Barkauf eines Laptops, 804,00 €

ab 2008 ist der Laptop so zu buchen:
SKR 04: 0675/1600
SKR 03: 0485/1000
(Gegebenenfalls auch Steuer buchen, sofern zum Vorsteuerabzug berechtigt.)
Es handelt sich hierbei nämlich um einen GWG-Sammelposten (von 150 - 1.000 €)

Wie lautet der aktuelle Buchungssatz, den ich jetzt vornehmen
muss?
So weit ich weiß, werden Abschreibungen ja erst zum
Jahresabschluss gebucht. Oder muss ich dahin gehend jetzt
schon etwas beachten?

Die Abschreibung kann man kalkulatorisch jeden Monat einbuchen, damit die monatlichen Auswertungen ziemlich genau sind. Jedoch als Selbstbucher ist sowas unnötig und es reicht generell, wenn man es dann am Jahresende einbucht.

Noch eine Frage, kann ich ein Handy, welches für 399,90 € als
geringwertiges Wirtschaftsgut buchen? Wie buche ich dieses,
jetzt im laufenden Jahr?

Das Handy erfüllt alle Eigenschaften eines GWGs und wird ab 2008 genauso wie oben im Sammelpool verbucht.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Liebe Grüße

Servus Kathi,

hierzu:

Jedoch als Selbstbucher ist sowas unnötig und es reicht
generell, wenn man es dann am Jahresende einbucht.

die Frage, warum ein Selbstbucher unterjährig schlechtere Auswertungen braucht als einer, der die FiBu nach draußen gibt? Abgesehen von wenigen wirklich ordentlich erledigten externen Buchhaltungen habe ich in den letzten 16 Jahren immer das Gegenteil gesehen: Sogenannte „Betriebswirtschaftliche Auswertungen“ aus externer FiBu, die hie und da unter aller Kanone waren und in der Regel mit dem betrieblichen Geschehen herzlich wenig zu tun hatten, und Auswertungen aus intern erledigter FiBu, die immer relativ gut waren (unter den Fingern gehabt habe ich beides, ich spreche da ohne Voreingenommenheit für das eine oder das andere System).

Meines Erachtens reicht das Einbuchen von egalwelcher Position erst am Jahresende generell nicht, wenn man mit so geringem Aufwand eine so bedeutende Verbesserung der unterjährigen Auswertungen erreichen kann. Gleiches gilt übrigens für die meisten „Standard“-Rückstellungen.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM
Entschuldige. Ich bin da ja eigentlich mit dir einer Meinung. Habe mich wohl ziemlich unglücklich ausgedrückt.
Ich meinte damit ja eigentlich nur die Unternehmen, die unter dem Jahr keine Auswertung brauchen, die Ihre Buchhaltung nur erstellen um Ihre Voranmeldung abzugeben.
Wozu sollen die Ihre AfA und Rückstellungen einbuchen, wenn sie das gar nicht brauchen? Da reichts wirklich am Jahresende.
Nur die und sonst keine anderen meinte ich mit der Aussage.
Wenn ich natürlich meine Auswertungen der Bank vorlegen muss und irgendwelchen anderen Dritten, dann bin ich ja auch der Meinung, dass sowas dringend unterjährig mit eingebucht werden soll!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für die Auskunft, hat mir weiter geholfen!

LG Linda