Der Arbeitgeber hat bruttogehalt ausgezahlt!?

Hallo hier eine kleine Schilderung:

Frau Meyer arbeitet bei ihrem Mann.
Frau Meyer bekommt Ihr Festgehalt plus Provision.
Da sie bei Ihrem Mann arbeitet werden die Gehaltsabrechnungen immer sofort bei der Buchhaltung
abgeheftet ohne das darauf schaut.
Jetzt hat die Buchhaltung bemerkt, dass die Lohnsteuern an das Finazamt bei Frau Meyer nicht abgefhrt worden sind. Sondern das Bruttogehalt auf das Konto von Fru Meyer überwiesen worden ist.
Dieses wurde sofort bei Finanzamt gemeldet und eine Korrektur der Steuern für Frau Meyer veranlasst.
ca. 5000 Euro wurden ans Finanzamt überwiesen.

Herr Meyer zieht jetzt der Frau Meyer monatlich 200 Euro für die zuviel gezahlten Steuern.

Meine Frage: darf ein Arbeitgeber sowas machen?
Immhin verlässt man sich das man als Arbetnehmer netto ausgezahlt bekommt.
Kann man ich dagegen währen?

Hallo,

auch einem Arbeitgeber passieren Fehler und diese darf er innerhalb gewisser Pflichten (Zeitraum kenne ich nicht) korregieren.
In dem Fall ist es völlig o.k. wenn er sich die Steuern nach und nach wieder zurück holt.
Kenne ganz andere Fälle in denen zu viel bezahlte Beträge, hohe Summen, in einem Betrag abgezogen wurden.

Viele Grüße
Melanie Backhaus

Hallo Cohrs,

also das ist eine Arbeitsrechtsfrage, da bin ich der falsche Ansprechpartner.

Prinzipiell muss das natürlich korrigiert werden, was der Arbeitgeber zuviel gezahlt hat - jeder macht mal Fehler.
Wenn Sie an Ihren Stromanbieter aus Versehen zuviel zahlen, dann wird das von denen meistens mit zukünftigen Zahlungen verrechnet. Hier ist das nicht anders.
Normalerweise wird mit dem Arbeitnehmer etwas vereinbart, eine Ratenzahlung z.B.

Aber bzgl. feinerer Details müssten Sie einen Arbeitsrechtler fragen.

Viele Grüße

ist ein recht komplizierter Fall … da kann ich nicht weiterhelfen … ich würde mich dazu von einem Fachanwalt beraten lassen.

Hallo Chors,

die Lohnsteuer ist für Fr. Meyer eine Enkommensteuervorauszahlung und der Arbeitgeber ist verpflichtet auf Grundlage des Bruttoeinkommens diese zu ermitteln. Nun hat Fr. Meyer, wenn auch unwissentlich, ihr Gehalt als korrekt berechnet entgegen genommen. Ihr muss allerdings unterstellt werden, dass sie ihre Gehaltsabrechnung auf Richtigkeit hätte prüfen müssen. Nun hat sie also mehr Geld bekommen als ihr zusteht, und Ihr Arbeitgeber hat die komplette Nachforderung des Finanzamtes erst mal beglichen (zurecht, der Fehler lag auch bei ihm), jedoch muss Fr.Meyer die Lohnsteuer an den Arbeitgeber zurück zahlen. Insofern ist alles richtig, vielleicht ist zu prüfen, ob die Höhe der Rückzahlung gerechtfertigt ist.
Hoffentlich hat der Arbeitgeber die SV-Beiträge ermittelt und abgeführt.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen

Gruß beryl

  1. Sollte man sich schon ab und an mal die Lohnabrechnung anschauen und mit dem Überweisungsbetrag vergleichen. Jedem Menschen können Fehler passieren.
  1. War die Abrechnung denn falsch oder nur die Überweisung? Also sind denn auf der Abrechnung Steuern ausgewiesen?
    -> wenn nicht, dann ist bei der Abrechnung ein Fehler passiert und muss korrigiert werden. Somit ist es ja nett vom AG, dass er nicht die kompletten 5000 € komplett einbehält.
    -> wenn doch: war die Überweisung falsch und auch hier ist die Einbehaltung der 200 € richtig, denn:
  2. Die Steuer wird ja bei der Veranlagung, also Einkommensteuererklärung verrechnet. Sonst müsste sie dann nachgezahlt werden.
  3. Sie ist bei ihrem Mann angestellt, also gemeinsames Einkommen und gemeinsame Steuern. Wo ist das Problem?
    Grüsse D.

Hallo hier eine kleine Schilderung:
Frau Meyer arbeitet bei ihrem Mann.
Frau Meyer bekommt Ihr Festgehalt plus Provision.
Da sie bei Ihrem Mann arbeitet werden die Gehaltsabrechnungen immer sofort bei der Buchhaltung:abgeheftet ohne das darauf schaut.
Jetzt hat die Buchhaltung bemerkt, dass die Lohnsteuern an das Finazamt bei Frau Meyer nicht abgefhrt worden sind. Sondern das Bruttogehalt auf das Konto von Fru Meyer überwiesen worden ist. Dieses wurde sofort bei Finanzamt gemeldet und eine Korrektur

der Steuern für Frau Meyer veranlasst. ca. 5000 Euro wurden ans Finanzamt überwiesen. Herr Meyer zieht jetzt der Frau Meyer monatlich 200 Euro für die zuviel gezahlten Steuern. Meine Frage: darf ein Arbeitgeber sowas machen? Immhin verlässt man sich das man als Arbetnehmer netto ausgezahlt bekommt. Kann man ich dagegen währen?

Hallo,

leider kann ich bei dieser Frage nicht weiterhelfen… sorry!!!

Hallo,
würde sagen, dass ist mal blöd gelaufen. Aber der Arbeitgeber darf das, denn schließlich hat der Arbeitnehmer zuviel Geld (unberechtigt) erhalten und muss dieses wieder zurück zahlen. In dem der Chef dies mit mtl. € 200 macht ist das sehr entgegen kommend. Natürlich hätte dieser Fehler nicht passieren dürfen. Dafür sollte man die Personal/Lohnbuchhaltung anschwärzen. Davor schützen kann man sich nicht wirklich. Man sollte halt IMMER seine Lohnabrechnung prüfen, auch wenn es aus dem Familienunternehmen kommt. Da ja alles nur Menschen sind, die dies bearbeiten, können hier und da auch mal Fehler passieren. Errare humanum est.

Gruss
Die Tante

Sie hat ja auch eine LST- bescheinigung vorher erhalten, zudem muss sie ja einen Ehegattenarbeitsvertrag haben… etc. also ja !