Dienstwagen 0,03% Regelung bei unregelmäßigem Besuch der regelmäßigen Arbeitstätte

Hallo zusammen,

Ich werde ab 1. Oktober als Unternehmensberater einsteigen.
Die Firma stellt mir auch einen Dienstwagen zur Verfügung.
Dieser wird mit der 1% Regel besteuert. Hinzu kommen die 0,03% je Kilometer von meinem Haus zur Arbeit. Dies sind bei mir ca. 20 km.

Die Kosten und der geldwerter Vorteil werden mir monatlich von meinem Gehalt abgezogen.

Nun meine Frage:

Wie ist es zu handhaben, wenn ich mein Büro tatsächlich nur 10-15 mal im Jahr aufsuche? Muss ich dann trotzdem die 0,03% versteuern?
Mein Arbeitgeber wird die 20 km als Berechnungsgrundlage heranziehen. Gleichzeitig habe ich mir sagen lassen, dass einige Kollegen am Ende des Jahres das Finanzamt davon überzeugen, dass Sie das Büro nur wenige Male aufgesucht haben. Somit bekommen Sie rückwirkend, im Rahmen der LS-Erklärung den zuviel gezahlten Betrag (0,03% Regelung) wieder erstattet.

Fahrtenbuch erlaubt die Firma nicht.

Ich würde gerne die 0,03% Regel umgehen, da ich die meiste Zeit auf Projekten bin und das Büro nur sehr selten aufsuche. Sollte ich Freitags zuhause sein, arbeite ich vom Homeoffice.

Ich freue mich auf die Antworten und sage schonmal vorab Danke für eure Zeit!

Grüße
Q.

Hallo, entweder 0,03%-Regel oder Fahrtenbuch. Wenn’s die Firma nicht erlaubt, mit denen reden.
Was Kollegen mit dem Finanzamt anders geregelt haben, musst Du mit den Kollegen bereden, gesetzlich gibts da nichts.

Hallo,
die Frage ist so einfach nicht zu beantworten, denn es kommt auf die Anschaffungskosten des PKW an. Bei relativ günstigen Fahrzeugen (bis ca. 20.000 €) ist die steuerliche Ersparnis der 0,03% Regelung oft günstiger. Denn dann können die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei teuren oder sehr teuren Fahrzeugen lohnt es sich eigentlich immer ein Fahrtenbuch zu führen. Für die Erstellung der Steuererklärung müsste man den Arbeitgeber lediglich um eine Aufstellung der Gesamtkosten des Fahrzeugs bitten.
Gruss

Hallo,
geben Sie bitte dem F.-Amt eine Lister der Tage, wo Sie tatsächlich im Büro waren. Das F,-Amt kann aber auf Führung eines Fahrtenbuches bestehen! Meistens wird es dann im folgenden Steuerjahr gefordert.
Mfg,

Vielen Dank für die Antworten.

Ich muss dazu sagen, dass das Fahrzeug unter der Woche meist von meiner Frau genutzt wird. Sie muss dann auch ins Fahrtenbuch Ihre Privatfahrten eintragen, oder?

Ich würde dann neben den Privatfahrten auch die Fahrt ins Büro eintragen.

Allerdings wird das kaum vorkommen, da ich, wenn ich ins Büro gehe, die Öffentlichen nehmen werde.

Habe ich alles richtig verstanden?

Beste Grüße

Danke!

Der Anschaffungspreis liegt deutlich über 60k€. Daher fürchte ich, dass die Werbungskosten bzw. Penderpauschale nicht so sinnvoll sein wird, oder?

Viele Grüße

So wie das Fahrzeug genutzt wird, sollte das Buch geführt werden. Kennzeichnen Sie bitte privat und dienstlich für das Amt.
Mfg.

Danke. Eine letzte Frage. Wir nutzen das Auto zu 99% privat.
In Summe kommen wir auf 25.000 Kilometer. Lohnt sich dann das Fahrtenbuch überhaupt?

Das Fzg. hat einen Bruttopreis von ca. 55t€.

Viele Grüße

Bei hohen Listenpreisen und/oder wenig privater Nutzung (auch wenige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) ist es immer sinnvoll sein ein Fahrtenbuch zu führen.
Am Jahresende kann dann immer noch entschieden werden, ob dem Finanzamt das Fahrtenbuch vorgelegt wird oder ob doch die 1% Regelung günstiger ist. Die Fahrtenbuch-Methode mag zwar Aufwändig erscheinen, kann aber manchmal mehrere Tausend € Steuern sparen. Persönlich würde ich auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen.
Gruss

  1. Gib auf www.bundesfinanzhof.de „dienstwagen“ ein, und du hast die aktuelle rechtsprechung zur dienstwagenregelung

  2. aufgrund deiner unternehmensberatungstätigkeit hast du keine regelmäßige arbeitsstätte i.S.v. § 9 abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG. Damit entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers, den geldwerten Vorteil für Fahrten von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte zu besteuern. Gleichzeitig kannst Du natürlich keine entsprechenden Fahrtkosten mehr als Werbungskosten geltend machen.

  3. Dass Dein Arbeitgeber die Kfz-Besteuerung nicht nach Fahrtenbuch durchführen will, ist nachvollziehbar. Wär ein enormer buchhalterischer Aufwand, verbunden mit einem hohen Lohnsteuerhaftungsrisiko, falls bei der Lohnsteuerprüfung das Fahrtenbuch verworfen wird.
    Für Deine Einkommensteuererklärung kannst Du aber trotzdem ein Fahrtenbuch führen. Achte darauf, dass dies den gesetzlichen Vorgaben entspricht (s. hierzu wieder www.bundesfinanzhof.de, Stichwort Fahrtenbuch).

Viel Spaß beim Belege sammeln.

Antwort derzeit nicht möglich

Danke Gunnar!

Der AG versteuert aber trotzdem und das kann ich auch nicht ändern.

Fahrtkosten kann ich tatsächlich nicht geltend machen. Das ist mir bewusst.

Ich würde zunächst die kommenden 3 Monate einmal im Monat das Büro zu besuchen. Dies würde ich entsprechend in der LSK angeben. Wenn das nicht klappt und das FA mir den geldwerten Vorteil für die 0,03% zurückgibt, richte ich für das KJ 14 ein Fahrtenbuch ein. Vielleicht finde ich ein gutes Programm/App für meine Frau…die wird sich freuen, da sie ja die meiste Zeit das Auto fährt…

Danke nochmals.

Hallo,

leider rechne ich keinen Lohn, kann dir als nur wenig dazu sagen. Das macht bei uns mein Kollege.
Meines Wissens wirst du um die 0,03% nicht herum kommen, wenn deine Firma Fahrtenbuch nicht akzeptiert.

Soweit ich aber mitbekommen habe, rechnet mein Kollege (Lohnrechner) nur so viele Fahrten pro Monat, wie auch realistisch sind, in deinem Fall also 1-2 Fahrten pro Monat. Lässt sich dein Arbeitgeber nicht darauf ein?

Ansonsten lass dir von ihm bestätigen, wie oft du tatsächlich im Büro anwesend warst. Mit dieser Bescheinigung dürftest du bei der Steuererklärung tatsächlich gute Karten auf eine Erstattung der zuviel gezahlten Beträge haben.

VG
Shelly

2014 beginnt am 1. JANUAR

Was das Finanzamt von deiner Steuererklaerung 2013 haelt, erfaehrst du fruehestens 4 wochen nach abgabe,also ca. Mai 2014. Da ist es dann zu spaet, noch ein Fahrtenbuch zu fuehren.

Ich würde mal sagen, wenn Du das Büro Deines Arbeitgebers kaum oder gar nicht aufsuchst, liegt hier überhaupt keine regelmäßige Arbeitsstätte vor :wink: Somit ist auch kein lohnsteuerlicher Vorteil zu versteuern. Ich würde das mal mit der Lohnbuchhaltung klären

Lieb/r Qwanobi,
dass ein Unternehmen die Fuehrung eines Fahrtenbuches verbietet, habe ich noch nie gehoert, wahrscheinlich scheut esden buerokratischen Aufwand.Das mit der zusaetzlichen o,03%-Regelung stimmt leider auch und ist eine der Ungerechtigkeiten im Steuerrecht, denn mit der 1%-Regelung sollten eigentlich ALLE dienstlich verursachten Fahrten abgegolten sein. Mit der genannten Regelung bezahltst Du ja irgendwie zweimal.
Mit dem Finanzamt kann man m.E. tatsaechlich eine Korrektur aushandeln, setzt aber m.E. voraus, dass Du dann doch (fuers FA) ein Fahrtenbuch fuehrst, denn so ohne weiteres werden sie sich nicht darauf einlassen. Ggfs. musst Du dann noch eine kurze Begruendung dazu schreiben, das sollte dann eigentlich reichen.

Gruss
Bernhard

Sorry, dass ich so spät antworte. Ich war im Krankenhaus.
Leider habe ich zur ganz spezifischen Fragestellung keine Erfahrung. Ich denke man müsste dem Finanzamt versuch zu begründen, dass die geldwerte Vorteilsgewährung hier kaum greift.

Viel Glück!
Beste Grüße
Lambertobruno

Hallo Qwanobi, bei den Fahrkosten sind entweder die 1%-Regelung erlaubt oder das Fahrtenbuch, nicht beides, weil das buchhalterisch zu Verwirrungen führen kann. Dein AG wird in deinem Falle immer die 0,03%-Fahrkosten an das Finanzamt abführen. Ich würde an Deiner Stelle für mich selbst ein Fahrtenbuch führen, um bei der Steuerrückerstattung dem Finanzamt glaubhaft machen zu können, wann ich tatsächlich das Büro aufgesucht habe und wann ich zu welchem Kunden unterwegs war. Diese Eintragungen solltest Du dann aber ganz penibel vornehmen. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Viele Grüße. Heidi

Hallo,

die Anzahl Ihrer „Besuche“
in der Firma dürfe für eine regelmäßige Arbeitsstätte in 2013 nicht ausreichen. Falls die Firma Ihnen die 0,03% berechnet, legen Sie Ihre Fahrten bei Ihrer Steuererklärung offen (wie Ihre Kollegen). Manche Firmen scheuen sich vor einem Wechsel in der Besteuerung (Motto: Das haben wir aber schon immer so gemacht), dabei gibt es im Reisekostenrecht jedes Jahr wieder Neuerungen. Um sicher zu gehen, könnte Ihre Firma auch eine verbindliche Anfrage an das Finansamt stellen und wäre im Falle einer Betriebsprüfung auf der sicheren Seite.Ab 2014 gibt es wieder eine Umstrukturierung im RK-Recht und einen neuen Begriff der Arbeitsstätte und damit natürlich auch eine neue Betrachtung der Situation :wink:.

VG Corinna