Dienstwagenbesteuerung 1% Regelung (Teil 2)

Hallo Wissende,

wenn der Dienstwagen mit der 1% Regelung vom Arbeitnehmer versteuert wird braucht er ja dann kein Fahrtenbuch mehr zu führen. Wenn der Arbeitnehmer aber trotzdem eins führt und dem Finanzamt nachweist, dass seine Privatfahrten geringer sind als die 1% - bekommt er dann die zuviel bezahlte Steuer bei seiner Einkommenssteuererklärung wieder zurück?

Bsp.:
1%-Versteuerung pro Jahr 600 €
Privatfahrten pro Jahr 200 €
zuviel bezahlte Steuer 400 €

Vielen Dank und liebe Grüße
s´engelmaennle

Hallo s’engelmaennie,

Wenn der Arbeitnehmer aber trotzdem eins führt und dem Finanzamt nachweist, dass seine Privatfahrten geringer sind als die 1% - bekommt er dann die zuviel bezahlte Steuer bei seiner Einkommenssteuererklärung wieder zurück?

Nein. Dann müsste durch die Firma ein anderes Verfahren durchgeführt werden - Die Fahrtenbuch-Methode.

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON

Doch! das geht! Der Arbeitnehmer kann im Wege seiner Einkommensteuerveranlagung das Fahrtenbuch vorlegen und eine Bestätigung seines Arbeitgebers über die angefallenen Kosren für dieses Fahrzeug. Dann wird dort der zu viel versteuerte Betrag berücksichtigt.

gruß

derschwede77

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