Hallo!
Ich finde die Regelung eigtl. sinnvoll. Ich finde eher, dass deine Argumentation etwas „hinkt“.
Für die eingesetzten Teil hat man Vorstuerabzug, es ist absolut sinnvoll, dass auch wieder Umsatzsteuer beim Verkauf darauf gezahlt werden muss. Den Teileanteil bei der Kalkulation rauszurechnen ist also nicht korrekt.
Jeder Kunde der ein einzelnes Teil Kauft muss ja auch USt zahlen, warum also nicht wen man es als „Paket“ in einem reparierten Aut kauft?
Den Arbeitslohnanteil rauszurechnen ist auch naja, fragwürdig.
-Erstens muss auch hier jeder Kunde, der sich was normal am Auto reparieren lässt, USt zahlen. Warum sollte der Kunde das nicht, wenn Reparaturleistungen stattfinden an einem Auto das repariert gakauft wird?
-Zweitens würde ich Missbrauch Tür und Tor öffnen. Mal angenommen man hätte einen Unfallschaden über 10.000€. Dann wäre es günstiger, das schrott-Auto dem händler zu verkaufen, er repariert es und verkauft es wieder an den Kunden. Hätte man mit deiner Rechnung 1900 Ust gespart.
-drittens: was sollte man dann an Stundenkosten ansetzen, Bei VW 90€ die Stunde bei Mercedes 80€ und bei ATU 50€? Auch hier wäre dem Missbrauch wieder Tür und Tor geöffnet, weil jeder KFZ-Verkäufer die Stunden hochjubeln würde ohne Ende.
Wenn Die Kalkulation am Ende mit 400€ weniger abschließt und der Händler sagt das ist ihm zu wenig, dann hat er eben falsch gerechnet und das Fahrzeug zu billig verkauft. Die Regelung des §25a ist in sich logisch und nachzuvollziehen.
gruß
derschwede77