Differenzbesteuerung bei Kommissionsgeschäften

Hallo,

ich habe eine Frage zur Differenzbesteuerung bei Kommissionsgeschäften. Demnächst wird eine Verkaufsagentur für Artikel aus dem privaten und gewerblichen Bereich eröffnen. Diese werden mit einem Kommissionsvertrag verkauft. Kurz gesagt, die Funktion eines eBay-Verkaufsagenten.
Wie ich es verstanden habe, kann die Differenzbesteuerung nur bei Artikeln von privaten Kunden angewandt werden. Die Verkaufsprovision liegt bei 25% des Verkaufserlöses. Der Kunde übergibt seinen Artikel und die Verkaufsagentur verkauft diesen für 100,00 €. Die Provision der Agentur wäre jetzt 25,00 €. Nach der Differenzbesteuerung muss die Agentur jetzt für die 25,00 € Umsatzsteuer bezahlen. Der Käufer bekommt jetzt ja eine Rechnung über den Gesamtbetrag von 100,00 € von der Agentur. Frage: Wie wird auf dieser Rechnung die Umsatzsteuer angegeben? Die Umsatzsteuer wird ja nicht auf den Gesamtbetrag, sondern auf die Provision erhoben. Müssen auf der Rechnung irgendwelche Vermerke stehen bezüglich der Differenzbesteuerung?
Dem Verkäufer des Artikels stellt die Agentur nun die 25,00 € Provision in Rechnung. Frage: Auf dieser Rechnung muss die Umsatzsteuer mit aufgeführt werden? Also Netto 21,01 € + MWST 3,99 € = Brutto 25,00 € oder wie muss das angegeben werden?
Die 75,00 € die dem Verkäufer gehören muss die Agentur doch auch irgendwo angeben. Frage: Wie wird das gemacht? Stellt ie Agentur dann eine Gutschrift über die 75,00 € aus? Wie sieht diese Gutschrift dann genau aus? Kann die Gutschrift und die Rechnung über die Provision in einem Formular geschrieben werden? Wie sieht so etwas aus?

Gibt es wichtige Dinge, die bei der Differenzbesteuerung unbedingt beachtet werden müssen oder sollten?

Ich hoffe, dass ich mich ein wenig verständlich ausgedrückt habe.

Ich danke schon mal für eure Hilfe…

Stefan

Ich sehe hier zwei ganz verschiedene Möglichkeiten:

  1. Der ebay-Händler kauft die Ware dem Verkäufer wirklich ab und verkauft sie später einem anderen Kunden. Kauf und Verkauf können dann ohne MwSt geschehen, die Differenz wird versteuert (Differenzbesteuerung).

  2. Die Agentur verkauft die Ware im Namen des Verkäufers und schickt ihm dann:

  • Die Rechnung über die Verkaufsprovision (mit MwSt). Das wäre dann keine Differenzbesteuerung.
  • Und für den Kunden noch eine Abrechnung: Erreichter Verkaufserlös, den Rechnungsbetrag und zu überweisenden Restbetrag.

Gibt es wichtige Dinge, die bei der Differenzbesteuerung
unbedingt beachtet werden müssen oder sollten?

Jedes ge- und verkaufe Produkt in einer Liste führen, dazu den jeweiligen Verkaufserlös.

Ich hoffe, dass ich mich ein wenig verständlich ausgedrückt
habe.

Ja.

Gruß JoKu