Dispositionsrecht Zuordnung der Einkünfte

Hallo und einen guten Tag,

in einem Rundschreiben der Krankenkassen-Bundesverbände zur Prüfung der Voraussetzungen zur Familienversicherung findet sich unter Punkt 3.3 „Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung“ u.a. der folgende Satz:

„Sofern und soweit Ehegatten steuerrechtlich ein Dispositionsrecht hinsichtlich der Zuordnung der Einkünfte eingeräumt ist, gilt diese Zurechnung dann aber auch auf jeden Fall für die Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung.“

Hierbei interessiert besonders der erste Teil des Satzes: Wann und wofür besteht dieses zitierte Dispositionsrecht gegebenenfalls? Gibt’s da was im Zusammenhang mit der Aufteilung bei Einkünften aus Kapitalvermögen?

Können die Experten in diesem Forum etwas dazu sagen? Für Informationen wäre ich dankbar.

Gruß
Voithian