Domainregistrierung rückwirkend zahlen

Hallo

Ich habe von meinem Hoster eine Mail bekommen,
in der er für die von mir in den vergangenen Jahren registrierten Domains die Gebühr rückwirkend verlangt.
Nach seiner Aussage, kann er das für die letzten drei Jahre machen, die beiden ersten Jahre wären schon verjährt.
In meinem Vertrag steht zwar, das ich für die Registrierungen zahlen muss, aber ER sollte es mir doch auch in Rechnung stellen.
Wir haben einen „individuellen Vertag“ welcher über die Jahre immer erweitert wurde.
Und ich bin davon ausgegangen, das wenn Kosten entstehen,
er mir diese zeitnah in Rechnung stellen wird.

Muss ich diesen Betrag ca 250€ wirklich nachzahlen ?

Grüße Kolja

An sich hat er Recht, es hängt aber auch davon ab, was genau im Vertrag geregelt wurde. Er darf nicht willkürlich Preise ausdenken, es müssen die Preise zum Vertragspunkt bekannt sein, oder den entstandenen Kosten/der Leistung entsprechen.

Hallo,

also ich will ja nichts sagen, aber erst mal 250 Euro für 3 Jahre ist eine stolze Summe.
Wenn ich überlege bei mir kostet die Domain 6 Euro im Jahr.
Ich würde mir seine AGB mal anschauen, also ich würde nicht zahlen.
Wenn er 3 Jahre keine Rechnungen schreibt und plotzlich mal kommt, weil ihm es einfällt das noch forderungen offen sind… neeee unverschämt.
Ganz umsonst wirst du sicherlich micht weg kommen, ich würde versuchen eine Einigung zu treffen und dann ganz schnell wechseln.

Grüße
www.green-host.de

Hallo
Ja, im Vertrag steht genau das, was er mir jetzt vorrechnet!
Wenn er nach jeder Domain Registrierung von mir das ganze auch sofort abgerechnet hätte, wäche ich jetzt ca 450€ ärmer (über die 5 Jahre gesehen)
Da nach seinen Angaben alles nach drei Jahren verjährt, kann er nur noch 250€ einfordern.

Kolja

An sich hat er Recht, es hängt aber auch davon ab, was genau
im Vertrag geregelt wurde. Er darf nicht willkürlich Preise
ausdenken, es müssen die Preise zum Vertragspunkt bekannt
sein, oder den entstandenen Kosten/der Leistung entsprechen.

Hallo

Es waren im Laufe der letzten 5 Jahre ja einige Domains.
Die Liste mit den Registrierdaten hat er mir geschickt.
Wenn da kein Rechenfehler drinne ist, stimmt die Summe soweit.
Nur kann er das wirklich für drei Jahre rückwirkend einfordern ?
Ich muss innerhalb von 30 Tagen seine Rechnungen bezahlen, aber er kann mit dem Rechnung stellen 3 Jahre warten ?
Er hat es „verpennt“ und dafür soll ich jetzt nachzahlen ?

Dankbare Grüße von Kolja

Hallo Kolja,

vorab gesagt, ich bin kein Anwalt…

Die Verjährungsfrist für Rechnungen betragen tatsächlich 3 Jahre, daher könnte dir dein Provider die Rechnung ansich schon stellen. Aber ob das nun eine gar nicht erst gestellte Rechnung betrifft, kann ich leider nicht sagen.

Es könnte sein, dass sich dein Provider auf etwas beruft wie die die Pflicht Fehler bei der Berechnung usw. zu melden, dass würde natürlich auch mit einschließen, wenn du keine Rechnung bekommst, dann müsstest du melden, dass du keine Rechnung bekommst, um z.B. eine Löschung oder ähnliches zu vermeiden.

Eine .de Domain, kostet 1 Euro Setup Gebühr und 1,92 Euro Jahresgebühr für ein DENIC-Mitglied, also einen Registrar. Der Provider bezahlt dann etwas mehr, sagen wir 2 Euro Setup + 3 Euro Pro Jahr… Aber alles was drüber geht wäre reiner Profit!
Von dem Standpunkt aus gesehen, würde ich sofort den Provider wechseln.

Ob du dich bei einem enorm hohen Preis auf Sittenwidrigkeit berufen kannst, bleibt mit einem Anwalt (vorzugsweise für Internetrecht oder so ähnlich) abzuklären.

Wenn die Domain allerdings vor drei Jahren aus welchen Gründen auch immer kostenlos für dich war und nun auf einmal eine Rechnung gestellt wird, dann könnte die Sache für dich rechtlich schon wieder ganz anders aussehen.

Wenn der Provider in irgendeiner Weise gegen DENIC-Richtlinien verstoßen hat, was deine Domain angeht, dann könnte man dem evtl. nochmal auf andere Weise Druck machen.

Mehr kann ich leider nicht dazu sagen, ich kenne dazu zu wenig Hintergründe. Dennoch hoffe ich, dass ich dir helfen konnte.

Mit frendlichen Grüßen,

Felix

Ich würde Ihn das Angebot machen für 1 Jahr zu zahlen und fertig.

Ansonsten würde ich es drauf ankommen lassen.
Ich denke nicht, das er 3 Jahre rückwirkend die Domains einfordern kann.

Sehr unseriöses Verhalten deines Webhosters.

Er gibt Dir damit nicht einmal die Chance, ein eventuell zu teures Paket wieder zu Kündigen und zwingt dich damit zur Zahlung.

Ich denke, dass Du um die Zahlung nicht vorbei kommen wirst.
Die Rechnung kannst Du aber mal mit der Begründung „Das Du die Rechnung nicht nachvollziehen kannst“ Monieren (Beanstanden) und sehen wie wie er Reagiert.

Ich würde aber den Hoster wechseln.
Was mich aber (Bis selber Webhoster) sehr Neugierig macht, wie sich die letzten 3 Jahre an Gebühren zusammen setzen.
Denn 250€ für 3 Jahre sind meiner Meinung nach sehr Teuer.
Es sei denn, dass Du ein großes Unternehmen mit großer Web Präsenz und einem Onlineshop mit über 30.000 Artikel betreibst.
Ich würde mir gerne mal Unterlagen (AGB, deinen Vertrag) von diesen Hoster näher Anschauen.
Wenn Interesse besteht kannst Du dich gerne bei Mir melden.

Jakob Diener

Würde mich freuen da weiter Helfen zu können.

Hallo

Ich habe von meinem Hoster eine Mail bekommen,
in der er für die von mir in den vergangenen Jahren
registrierten Domains die Gebühr rückwirkend verlangt.
Nach seiner Aussage, kann er das für die letzten drei Jahre
machen, die beiden ersten Jahre wären schon verjährt.
In meinem Vertrag steht zwar, das ich für die Registrierungen
zahlen muss, aber ER sollte es mir doch auch in Rechnung
stellen.
Wir haben einen „individuellen Vertag“ welcher über die Jahre
immer erweitert wurde.
Und ich bin davon ausgegangen, das wenn Kosten entstehen,
er mir diese zeitnah in Rechnung stellen wird.

Muss ich diesen Betrag ca 250€ wirklich nachzahlen ?

Hi.
Das ist eine rein rechtliche frage und hat mit domainbusiness an sich nicht wirklichviel zu tun. Daher bitte die frage einem rechtsanwalr bzw. Rechtsbereich hier stellen.

Gruesse ole

würde ich klar sagen: Ja.
ich meine, willst du deine Rechnungen nicht bezahlen?
die Leistung hast du doch auch bekommen.
Steppy