Doppelbesteuerung England

Frage:
Ein in Deutschland noch Wohnsitz gemeldeter Arbeitnehmer wohnt
de fakto in England und arbeitet dort. Steuern werden von dem
Arbeitgeber in England automatisch einbehalten.
Was muss der Arbeitnehmer wenn er etwa in einem Jahr ein paar Monate nur in Deutschland beschaeftigt war und dann ein paar Monate nur in England dann in der Steuererklaerung angeben.
Anlange AUS ?
Anlage N ?
Muss eine Steuererklaerung gemacht werden wenn der Arbeitnehmer ein ganzes Jahr nur in England beschaeftigt war?

Danke!

Hallo Peter !

Frage:
Ein in Deutschland noch Wohnsitz gemeldeter Arbeitnehmer wohnt
de fakto in England und arbeitet dort. Steuern werden von dem
Arbeitgeber in England automatisch einbehalten.
Was muss der Arbeitnehmer wenn er etwa in einem Jahr ein paar
Monate nur in Deutschland beschaeftigt war und dann ein paar
Monate nur in England dann in der Steuererklaerung angeben.
Anlange AUS ?
Anlage N ?

Nur Anlage N !
Auf dem oberen Teil werden ganz normal die in Deutschland auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Werte übernommen.
In der Mitte der Anlage N gibt es eine Zeile, in der nach Doppelbesteuerungsabkommen freigestellter Arbeitslohn einzutragen ist, also der in England erzielte Bruttoarbeitslohn.
Die Werbungskosten hierzu sind auf einer von dir erstellten Übersicht anzugeben und werden vom Finanzamt dann im Computer erfasst.

Muss eine Steuererklaerung gemacht werden wenn der
Arbeitnehmer ein ganzes Jahr nur in England beschaeftigt war?

Nein, wenn man in Deutschland keine Einkünfte hatte und man das ganze Jahr im Ausland gelebt hat, braucht man in Deutschland keine Steuererklärung abzugeben.

Danke!

Bitte und Gruß

Peter

Hallo Peter,

erst mal herzlichen Dank fuer Deine praezise und hilfreiche Antwort!

Du scheinst Ahnung zu haben und so will ich mich nicht scheuen,
nochmal nachzufragen, ob ich das Prinzip des „Progressions Vorbehaltes“
richtig verstanden hab :wink:

Also, sagen wir mal Max Mustermann hat 2003 von Januar bis September
in Deutschland gelebt und gearbeitet. Dabei hat er 2000 Euro pro Monat
Brutto verdient. Dann ist Max nach England gezogen wobei er in Deutschland
gemeldet blieb (spielt das ueberhaupt eine Rolle in der ganzen Geschichte?).
In England hat Max dann von Oktober bis Dezember 2500 Euro im Monat Brutto
verdient.

Frage: Wird nun das Jahreseinkommen berechnet 9*2000 + 3*2500 und die darauf
faellige Jahressteuer? Weil aber ja Oktober bis Dezember „steuerfrei“ sind
muss Max von dieser Jahressteuer nur 9/12 bezahlen? -> In dem Fall muesste
Max zusaetzlich zur schon in Deutschland entrichteten Steuer ein bisschen
was nachzahlen (wegen der progression rutscht er in eine hoeher Besteuerung
fuer Januar bis September!?)?

Wenn Max nun aber nur 1500 Euro Brutto in England verdient, kriegt er dann am
Ende noch was wieder?

Ich vermute Max tut gut daran Kopien der Lohnabrechnung aus England zur
Steuererklaerung beizulegen!?

Ist es ganz egal wieviel Steuern Max in England bezahlt hat?

Schon mal vielen(!!) Dank an Peter (oder andere die einen Steuerlaien
aufklaeren)!!!

A propo Werbungskosten: Kann Max den Umzug nach England und bald auch wieder
nach Deutschland zurueck mit einer Pauschale absetzen?

Danke!
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Peter,

erst mal herzlichen Dank fuer Deine praezise und hilfreiche
Antwort!

Du scheinst Ahnung zu haben und so will ich mich nicht
scheuen,
nochmal nachzufragen, ob ich das Prinzip des „Progressions
Vorbehaltes“
richtig verstanden hab :wink:

Also, sagen wir mal Max Mustermann hat 2003 von Januar bis
September
in Deutschland gelebt und gearbeitet. Dabei hat er 2000 Euro
pro Monat
Brutto verdient. Dann ist Max nach England gezogen wobei er in
Deutschland
gemeldet blieb (spielt das ueberhaupt eine Rolle in der ganzen
Geschichte?).

Wo der gemeldete Wohnsitz ist, spielt keine Rolle !

In England hat Max dann von Oktober bis Dezember 2500 Euro im
Monat Brutto
verdient.

Also hat er in D 9 x 2000 = 18.000 verdient, aber abzüglich Werbungskosten !

Frage: Wird nun das Jahreseinkommen berechnet 9*2000 + 3*2500
und die darauf
faellige Jahressteuer?

Nein, so wird der Prozentsatz ermittelt, den er Steuern zahlen muss.
Also: eigentlich müsste ein Lediger bei 18.000 € 2.672 € Steuern zahlen (lässt man andere Sachen mal weg, wie Versicherungen usw). Das entspricht einem Steuersatz von 14,84 %.
Nun hat er aber in 2003 in D 18.000 und in GB 7.500 verdient, das sind zusammen 25.500 €, hierfür sind eigentlich 4.918 € Steuern fällig, also ein Steuersatz von 19,28 %.
Dieser nun ermittelte höhere Steuersatz wird auf das „deutsche“ Einkommen angewendet, also 18.000 x 19,28 % = 3.470 € Steuern.

Weil aber ja Oktober bis Dezember

„steuerfrei“ sind
muss Max von dieser Jahressteuer nur 9/12 bezahlen?

Nein, siehe oben

-> In

dem Fall muesste
Max zusaetzlich zur schon in Deutschland entrichteten Steuer
ein bisschen
was nachzahlen (wegen der progression rutscht er in eine
hoeher Besteuerung
fuer Januar bis September!?)?

Genau so ist es ! Ohne das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit GB müsste er aber in D volle Steuer auf den deustchen und (!) den englischen Arbeitslohn zahlen, und das gleiche in GB nochmal (!). Durch
das DBA wird es also zumindest billiger.

Wenn Max nun aber nur 1500 Euro Brutto in England verdient,
kriegt er dann am
Ende noch was wieder?

Nein, das kommt ja immer zum deutschen Einkommen hinzu !

Ich vermute Max tut gut daran Kopien der Lohnabrechnung aus
England zur
Steuererklaerung beizulegen!?

Ja !

Ist es ganz egal wieviel Steuern Max in England bezahlt hat?

Ja !

Schon mal vielen(!!) Dank an Peter (oder andere die einen
Steuerlaien
aufklaeren)!!!

A propo Werbungskosten: Kann Max den Umzug nach England und
bald auch wieder
nach Deutschland zurueck mit einer Pauschale absetzen?

Ja, dafür gibt es Pauschalen im Bundesumzugskostengesetz, guck mal bei google !

Bitte !

Peter

Ergänzung

Hallo,

hier habe eine Seite mit aktuellen Zahlen zu pauschalen Umzugskosten gefunden:

http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DAS/DAS25/DAS25G/d…

Die Umzugskosten ins Ausland sind dann Werbungskosten bei dem Bruttoarbeitslohn in GB und vermindern damit den Progressionsvorbehalt.
Umzugskosten nach D sind „ganz normale“ Werbungskosten, wenn nach dem Umzug in D wieder Bruttoarbeitslohn erzielt wird.

Gruß

Peter