Hallo,
bedeutet ein „Doppelbesteuerungsabkommen“, dass man, wenn man in einem Land versteuert wird, im anderen gar keine Steuererklärung mehr abgeben muss?
Oder muss man sie in beiden Ländern abgeben, und es wird einem (nur), je nachdem, in welchem Land die Steuer höher ausfällt, die im anderen bereits gezahlte angerechnet?
Grüße
Carsten