Hallo,
ich möchte ein paar Fragen zum Thema „doppelte Haushaltsführung“ stellen.
Zum Sachverhalt:
Nehmen wir an, ein Ehepaar lebt und arbeitet in einem Land, z.B. Deutschland (eigener Hausstand also gegeben für beide Eheleute). Die Ehefrau kündigt im März ihren Job und seitdem auf Jobsuche. Im Juli findet sie dann einen neuen Job, allerdings im Ausland, z.B. in Österreich. Da sie die Stelle annehmen will, ist ein beruflich bedingter Umzug der Frau nicht abzuwenden. Der Umzug findet z.B. Ende Juli statt. Da der neue Arbeitsvertrag zunächst auf 6 Monate befristet ist, behält die Frau auch ihren Wohnsitz in Deutschland (eine Wohnsitzverlegung aufgrund der Befristung wäre unzumutbar). Der Mann bleibt in der gemeinsamen Wohnung und geht weiterhin seiner Arbeit nach. Er kündigt seine Stelle und zieht um (nach Wien) erst dann, wenn sich herausgestellt, dass der Arbeitsvertrag der Ehefrau auf unbefristet geändert werden wird, d.h. Lebensmittelpunkt der Familie ab dem Zeitpunkt des Umzugs nicht mehr in Deutschland keine Steuerpflicht in Deutschland, da keine Einkünfte mehr in Deutschland erzielt werden. Die Wohnsitzverlegung erfolgt z.B. Ende November. Beide Eheleute erzielen in dem Veranlagungszeitraum Einkünfte in beiden Ländern (lediglich aus nicht selbständiger Arbeit) (D: Frau: Jan-März, Mann: Jan-Nov; AT: Ehefrau Aug-Dez., Ehemann: Dez).
Jetzt zu meinen Fragen:
- Wäre eine gemeinsame Veranlagung für das Ehepaar möglich?
- Unter welchen Voraussetzungen können die Kosten der doppelten Haushaltsführung – Mietkosten der Frau im Ausland, Kosten für die Heimfahrten (nach Deutschland) etc. für die Monate Aug-Nov steuerlich geltend gemacht werden?
- Kann das Ehepaar auch die Pauschalkosten für den Umzug (im Nov) als Werbungskosten absetzten?
Danke
Gruss
Dusan