Liebe www-Gemeinde,
folgende Frage: zur seuerlichen Absetzung von diversen Kosten aufgrund einer doppelten Haushaltsführung müssen ja bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein - z.B. der Arbeitsort liegt entfernt genug vom Wohnort mit persönlichem Interesse (z.B. Familie) - eine Zweitwohnung am Arbeitsort könnte dann steuerlich geltend gemacht werden. Soweit noch einfach zu verstehen. Wenn ein Ehepaar nun, da einer von beiden in eine andere Stadt studieren gehen möchte, sich örtlich trennt und auch der/die Studierende max. 400 Euro verdient, wer kann die doppelte Haushaltsführung geltend machen? Macht das bei einer gemeinsamen Veranlagung überhaupt einen Unterschied? Und was ist, wenn der/die am Ort gebliebene innerhalb des Ortes umzieht, um die Miete zu senken, weil er/sie ja dann auch für die andere Wohnung des/der Studierenden aufkommen müsste? Und wenn beide anschließend in WG’s leben würden, unter welchen Umständen könnte man für eine doppelte Haushaltsführung argumentieren?
Vielen Dank und beste Grüße
Stefan