Doppelte Haushaltsführung

Liebe www-Gemeinde,

folgende Frage: zur seuerlichen Absetzung von diversen Kosten aufgrund einer doppelten Haushaltsführung müssen ja bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein - z.B. der Arbeitsort liegt entfernt genug vom Wohnort mit persönlichem Interesse (z.B. Familie) - eine Zweitwohnung am Arbeitsort könnte dann steuerlich geltend gemacht werden. Soweit noch einfach zu verstehen. Wenn ein Ehepaar nun, da einer von beiden in eine andere Stadt studieren gehen möchte, sich örtlich trennt und auch der/die Studierende max. 400 Euro verdient, wer kann die doppelte Haushaltsführung geltend machen? Macht das bei einer gemeinsamen Veranlagung überhaupt einen Unterschied? Und was ist, wenn der/die am Ort gebliebene innerhalb des Ortes umzieht, um die Miete zu senken, weil er/sie ja dann auch für die andere Wohnung des/der Studierenden aufkommen müsste? Und wenn beide anschließend in WG’s leben würden, unter welchen Umständen könnte man für eine doppelte Haushaltsführung argumentieren?

Vielen Dank und beste Grüße
Stefan

Hallo Stefan,

Wenn ein Ehepaar nun, da einer von beiden in eine
andere Stadt studieren gehen möchte, sich örtlich trennt und
auch der/die Studierende max. 400 Euro verdient, wer kann die
doppelte Haushaltsführung geltend machen? es kann der die doppelte Haushaltsführung (dHf) geltend machen der den doppelten Haushalt auch hat. Der Partner, der zu Haus bleibt, kann somit die dHf nicht geltend machen - er hat ja auch keinen doppelten Haushalt (sagt ja schon der Name).

Und was ist, wenn der/die am Ort gebliebene innerhalb des Ortes
umzieht, um die Miete zu senken, weil er/sie ja dann auch für
die andere Wohnung des/der Studierenden aufkommen müsste? Und
wenn beide anschließend in WG’s leben würden, unter welchen
Umständen könnte man für eine doppelte Haushaltsführung
argumentieren?

Es ist überhaupt kein Problem wenn der gemeinsame Haushalt im Heimatort verlegt wird. Das steht jedem Bürger zu, egal ob dHf oder nicht. Dann ändert sich evtl. zwar die Fahrt-Km (kommt drauf an wie groß der Ort ist) aber mehr nicht. Es muss natürlich ein gemeinsamer Haushalt bleiben.

Und wenn beide anschließend in WG’s leben würden, unter welchen
Umständen könnte man für eine doppelte Haushaltsführung
argumentieren?

argumentieren gar nicht. Nur Beweisen. Und der Beweis ist der, dass der, der den doppelten Haushalt geltend machen möchte auch einen doppelten Haushalt hat. Punkt. Und einen doppelten Haushalt erkennt man nun einmal daran dass man (allein oder zu zweit) im Mietvertrag steht. Gibts keinen - existiert kein doppelter Haushalt. Das ist genauso wie Kinder, welche bei den Eltern noch das „Zimmer“ haben. Dafür existiert kein Mietvertrag, also kein doppelter Haushalt (Haushalt ist ja auch noch mehr als das „Kinderzimmer“.

LG

Hallo Tobi@s,

vielen Dank für die Hinweise.

Eine ergänzende Frage noch:

Wie ist das, wenn der Partner, der zuhause bleibt, als alleiniger Mieter in der Hauptwohnung eingetragen ist und der Partner, der zum Studieren wegzieht, die Zweitwohnung in seinem Namen anmietet? Ist ein „verheiratet-sein“ dann als Beweis ausreichend? Und welche Rolle spielt die Meldeadresse bei der Beweisführung?

Vielen Dank :smile:
Stefan

Hallo Stefan,

vielen Dank für die Hinweise.

bitte :smile:

Eine ergänzende Frage noch:
Wie ist das, wenn der Partner, der zuhause bleibt, als
alleiniger Mieter in der Hauptwohnung eingetragen ist und der
Partner, der zum Studieren wegzieht, die Zweitwohnung in
seinem Namen anmietet? Ist ein „verheiratet-sein“ dann als
Beweis ausreichend? Und welche Rolle spielt die Meldeadresse
bei der Beweisführung?

wenn ich die Steuererklärung jetzt bearbeiten würde, würde ich sagen: wenn die beiden verheiratet sind (und nicht „nur“ zusammenlebend) dann wäre das für mich kein Problem wenn nur der andere Ehepartner im Mietvertrag stünde. Jedoch muss der nicht-im-Mietvertrag-stehende nachweisen dass er trotzdem dort wohnt. Wenn sie „nur“ zusammen leben dann jedoch nicht. Denn dann habe ich keinen Nachweis dass er tatsächlich 2 Haushalte sein eigen nennt…

LG

Und dieser Nachweis des dort wohnens, welcher Art müsste der sein?
Es würden ja wahrscheinlich regelmäßig Fahrten zum anderen Ehepartner stattfinden, dieser würde doch auch dort seinen Hauptwohnsitz melden und auch dort einkaufen/schlafen usw… Aber wie sollte das nachgewiesen werden? Meldebscheinigung, Quittungen?!

Gleich habe ich hoffentlich alles durchschaut!
Danke nochmal für die Antworten :smile:

LG
Stefan

Hallo,

Und dieser Nachweis des dort wohnens, welcher Art müsste der
sein?

Einfach die Meldebestätigung mitliefern. Denn nur das würde ich anerkennen.
Aber wie gesagt: wenn es Ehegatten sind ist dies eigentlich schon Grund genug und benötigt keine weitere Bestätigung.

LG