Hallo,
ich habe eine Frage dazu, wie man die doppelte Haushaltsführung geltent machen kann. Normalerweise braucht das Finanzamt wohl beide Mietverträge, jetzt habe ich einen Vertrag aber mündlich geschlossen (Untermiete WG-Zimmer). Ich hatte daher dem Finanzamt eine Bescheingung meines Vermieters(Hauptmieter der WG) geschickt, daß ich an ihn Miete zahle und wie hoch. Denen reicht das jetzt nicht, die wollen den Mietvertrag und da es den nicht schriftlich gibt, den Mietvertrag meines Vermieters.
Der Vermieter (und WG-Mitbewohner) will mir seinen Mietvertrag aber nicht geben, denn seiner Ansicht habe ich mit dem eigentlichen Wohnungs-Mietvertag nichts zu tun, sondern mit ihm direkt einen Vertrag.
Gibt es eine Möglichkeit das irgendwie mit Kontoauszügen oder so zu belegen, daß man da Miete zahlt? Oder kann ich eine Art Schriftliche Niederlegung des mündlichen Vertrags machen?
Vielen Dank
Julia