Doppelte Haushaltsführung & Mietvertrag

Hallo,

ich habe eine Frage dazu, wie man die doppelte Haushaltsführung geltent machen kann. Normalerweise braucht das Finanzamt wohl beide Mietverträge, jetzt habe ich einen Vertrag aber mündlich geschlossen (Untermiete WG-Zimmer). Ich hatte daher dem Finanzamt eine Bescheingung meines Vermieters(Hauptmieter der WG) geschickt, daß ich an ihn Miete zahle und wie hoch. Denen reicht das jetzt nicht, die wollen den Mietvertrag und da es den nicht schriftlich gibt, den Mietvertrag meines Vermieters.

Der Vermieter (und WG-Mitbewohner) will mir seinen Mietvertrag aber nicht geben, denn seiner Ansicht habe ich mit dem eigentlichen Wohnungs-Mietvertag nichts zu tun, sondern mit ihm direkt einen Vertrag.

Gibt es eine Möglichkeit das irgendwie mit Kontoauszügen oder so zu belegen, daß man da Miete zahlt? Oder kann ich eine Art Schriftliche Niederlegung des mündlichen Vertrags machen?

Vielen Dank
Julia

Hi Julia

Gibt es eine Möglichkeit das irgendwie mit Kontoauszügen oder
so zu belegen, daß man da Miete zahlt? Oder kann ich eine Art

Meinem FA hat es damals (vor ca. 9 Jahren) gereicht, das ich die Kontoauszüge vorgelegt habe, aus denen eindeutig die Mietzahlungen hervorgingen. Weiß jetzt aber nicht, ob das irgendwie im Ermessensspielraum des Beamten liegt, ob er Kontoauszüge anerkennt oder nicht. Alternativ erstellst du einfach einen Wisch, auf dem eure mündlichen Absprachen niedergeschrieben sind und läßt den von deinem Vermieter unterschreiben. Das ist dann ja quasi ein Mietvertrag…

Grüßle
Frank K.

hi,

für einen einfachen mietvertrag ist keine schriftform vorgesehen. wenn es keinen gibt, bist du in der beweislast, das zahlungen getätigt wurden. aber nur wegen nichtvorlage eines schriftlichen vertrages kann das FA nix streichen. der vertrag besteht, aber mündlich. wenn das das FA nicht versteht, brauchen die in zivilrecht leider nachhilfe…

gruss vom

showbee