Ehrenamtentschädigung

Hallo, ich habe eine kurze Verständnisfrage zu der Regelung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Ich habe irgendwo mal gelsen, dass ein Steuerpflichtiger pauschal 500,-€ in seiner Steuererklärung für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten machen kann.
Nehmen wir mal an der Steuerpflichtige wäre z.B. ein Mitglied des Kirchenvorstandes in seiner Pfarrei und somit im Ehrenamt aktiv tätig. Könnte er dann pauschal 500€ gelten machen und wenn ja, wo?Sonderausgaben oder Werbungskosten?
Oder ist die Regelung eher so zu verstehen, dass für die ehrenamtliche Tätigkeit erhaltene Gelder bis zu einer Höhe von 500€ nicht steuerpflichtig wären?
Wäre natürlich im o.g. Beispiel dann schlecht.*lach* Ein Kirchenvorstandsmitglied erhält meines Wissens nach keine Aufwandsentschädigung oder so. Aber wie sähe es z.B. mit dem Zeitaufwand aus, oder angefallenen Fahrtkosten oder sowas?Könnte der Steuerpflichtige sowas dann geltend machen und wenn ja, wie?
Ich danke Euch für Eure Hilfestellungen,
Horde

nein, das wurde falsch verstanden: wenn man 500,-- bekommt für das Ehrenamt, sind diese steuerfrei!

Lia