Eigenheimförderung

Wir kaufen uns eine Eigentumswohnung in Bayern und wohnen mit dem 1. Wohnsitz in Hessen. Bekommt man trotzdem die Eigenheimförderung wenn dort der 2. Wohnsitz angemeldet ist (kein Ferienwohngebiet), oder sollen wir besser dort unseren ersten Wohnsitz anmelden?

Wir kaufen uns eine Eigentumswohnung in Bayern und wohnen mit
dem 1. Wohnsitz in Hessen. Bekommt man trotzdem die
Eigenheimförderung wenn dort der 2. Wohnsitz angemeldet ist
(kein Ferienwohngebiet), oder sollen wir besser dort unseren
ersten Wohnsitz anmelden?

hi,

du kaufst eine ETW und ziehst nicht ein? du willst vermieten, oder? eigenheimzulage gibts dafür nicht, da voraussetzung:

§ 4 EigZulG

„Der Anspruch besteht nur für Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, soweit eine Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung zu Wohnzwecken überlassen wird.“

das wird hier sicherlich nicht der fall sein, oder?

konkret:

„Der Begriff ”Nutzung zu Wohnwecken” setzt eine tatsächliche Nutzung der Wohnung voraus. Eine Wohnung wird daher nur dann zu Wohnzwecken genutzt, wenn die Wohnung tatsächlich bezogen und in den Räumen der wenigstens notdürftig mit Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen ausgestatteten Wohnung ein selbständiger Haushalt geführt wird. Im Bereithalten einer leerstehenden oder möblierten Wohnung liegt keine Nutzung zu Wohnzwecken.“

dies kann nun mit der eigenen familie oder eben unentgeltlich an angehörige! unentgeltlich heisst aber NICHT kostendeckend, sondern einnahmenslos!

angehörige sind:Angehörige sind: der Verlobte, der Ehegatte,
Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister,
Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern, Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder)

gruss

showbee