Moinsen,
angenommen, eine Person ist bei einem Unternehmen angestellt.
Dann werden doch Einkommensteuer, Soli-Zuschlag und Kirchensteuer sowieso gleich vom Bruttolohn abgezogen und man bekommt nur das Nettogehalt ausgezahlt.
Es gibt keinen zusätzlichen Minijob o.ä., eine Selbständigkeit liegt schon Jahre zurück.
Darüber hinaus wurden die Steuererklärungen der letzten Jahre gemacht und alles lief über einen Steuerberater, weil die entsprechende Person selber ein wenig schludrig ist - dank des Steuerberaters ist aber im letzten Jahr alles auf Vordermann gebracht worden.
Nun kommt eine Mahnung des zuständigen Finanzamtes. Wohlgemerkt, gleich eine Mahnung ohne vorhergehende Zahlungsaufforderung.
Die Mahnung nennt als Schuldgrund die Einkommensteuer, Soli-Zuschlag und Kirchensteuer des 1. Vierteljahres 2012.
Hä? Seit wann hätte das vom Arbeitnehmer selber ans Finanzamt abgeführt werden müssen?
Ich wurde um Rat gefragt und bin selber ratlos… Kann mich jemand aufklären? Die entsprechende Person ist natürlich auch etwas beunruhigt, weil so etwas passend zum Wochenende kommt und man keine Möglichkeit hat, das schnell zu klären…
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
Fabienne