Einheitswertbescheid/Zurechnungsfortschreibung

Hallo,
wenn jemand ein Haus neu erwirbt bekommt er doch vom Finanzamt einen Einheitswertbescheid/Zurechnungsfortschreibung zugeschickt. Was bedeutet das eigentlich? Wie kommen die darin auf den Betrag? Und wie wird davon die Grundsteuer berechnet? Muss man mit diesem Bescheid zur Gemeinde gehen oder bekommen die eine Kopie davon zugeschickt? Wenn auf dem Bescheid jetzt steht Einheits…/Zurechnungsf… AUF DEN 01.01.2008 heißt das dann das der jenige erst ab 2008 Grundsteuer bezahlen muss? Fragen über Fragen…
Mfg und schon mal vielen Dank. Jagfra

Servus,

Was bedeutet das eigentlich?

Es bedeutet, dass der Einheitswert selber gleich bleibt, aber die Zuordnung des Grundstücks zum neuen Steuerpflichtigen erfolgt. Das geht immer nach ganzen Jahren; ob der neue Eigentümer dem bisherigen die noch durch diesen für den Rest 2007 geschuldete Grundsteuer ersetzen muss oder nicht, hängt davon ab, wie die beiden sich dazu einigen.

Wie kommen die darin auf den Betrag?

Der wird aus dem bisherigen Bescheid übernommen.

Und wie wird davon die Grundsteuer berechnet?

Zuerst wird vom Einheitswert die Steuermesszahl berechnet: Generell 3,5/1.000, für Einfamilienhäuser 2,6/1.000 (vereinfacht), für Zweifamilienhäuser 3,1/1.000.

Dann wendet die Gemeinde darauf ihren Hebesatz an und berechnet so die Grundsteuer.

Muss man mit diesem Bescheid zur Gemeinde gehen oder bekommen
die eine Kopie davon zugeschickt?

Das dürfte heute kaum mehr auf Papier stattfinden. Jedenfalls braucht der Steuerpflichtige nichts zu tun, falls der Grundlagenbescheid richtig ist. Alles andere besorgen dann die beteiligten Behörden.

heißt
das dann das der jenige erst ab 2008 Grundsteuer bezahlen
muss?

Ja. Was er für 2007 dem bisherigen Eigentümer schuldet, setzt nicht die Behörde fest, sondern die beiden Beteiligten untereinander. Üblich ist eine zeitanteilige Erstattung der durch den bisherigen Eigentümer geschuldeten Grundsteuer durch den neuen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
vielen dank für die rasche und informative Antwort.
Das ist ja alles höchst interessant. Ich dachte schon, ab 01.01.2008 wäre die hohe Summe ans FA zu zahlen. Im Grunde genommen dient dieser Bescheid nur als Grundlage für die Ausrechnung der Grundsteuer, richtig!? Ab wann gilt eigentl der Eigentümerwechsel? Mit dem Tag an dem sich alle beim Notar trafen? Mit der Auflassungvormerkung oder wie das heißt? Oder mit dem was dann noch kommt? Also ich meine welchen Tag sollte man ansetzen um die Steuern für 2007 auf Käufer und Verkäufer aufzuteilen? Was ist da so üblich?
Mfg

Servus,

unabhängig von den vielen einzelnen möglichen Zeitpunkten ist, wie ich meine, der Zeitpunkt des vereinbarten Übergangs von Nutzen und Lasten plausibel und sinnvoll: Schließlich ist es immer ein bissel merkwürdig, wenn man für etwas bezahlt, wovon ein anderer etwas hat.

Alles, was im Grundbuch und beim Notar passiert, ist meines Erachtens weniger passend für die Festlegung des Zeitpunktes.

Falls schon vor dem Übergang von Nutzen und Lasten zwischen Verkäufer und Käufer eine geduldete Nutzung durch den Käufer vereinbart ist (z.B. bei einem Objekt, das eh leersteht, und in dem der Käufer schon dieses und jenes tun will, auch wenn es wirtschaftlich noch dem Verkäufer gehört), kann man auch einen noch früheren Zeitpunkt begründen.

Der Sachverhalt klingt allerdings so, als gäbe es bereits einen wirksamen Kaufvertrag. Steht da zu dem Thema nichts drin? Üblicherweise wird dieser Punkt vom Notar „abgefragt“.

Schöne Grüße

MM