Einkommensteuer 2007

Habe für 2007 keine Einkommensteuererklärung abgegeben.

Ich Steuerklasse 3, meine Frau 5.
Nun erhalte ich Bescheid über Einkommensteuer für 2007
über 2700 Euro !
zugrundegelegt wurde mein Jahresbrutto von 22.300 Euro.

Das kann ich so überhaupt nicht verstehen-anbei schreibt das finanzamt-trotz Aufforderung hätte ich die Steuererklärung nicht abgegeben. Mir ist keine Aufforderung bekannt gewesen!

Bei einem jahresbrutto von um die 22.000 kann das doch nicht stimmen oder ?
Wäre für Hilfe sehr dankbar!

Hi! Ist ein Schätzbescheid Einspruch und dann zum Steuerberater!
Gruß Fred

Hi! Ist ein Schätzbescheid Einspruch und dann zum
Steuerberater!
Gruß Fred

Danke für die Info!!! Fred

Hallo wie das aussieht hat das finanzamt eine schätzung vorgenommen. die lohnsteuerkarten liegen dem finanzamt sicherlich schon vor weil der arbeitgeber die daten übermitteln muss.
also: ganz schnell eine erklärung für 2007 fertigen und abgeben. wenn du die neue nachzahlung hast kannst du für den differenzbetrag die aussetzung der vollziehung beantragen.
Text.
als anlage erhalten sie die erklärung 2007. nach meinen berechnungen beträgt die nachzahlung ??? €. über den differenzbetrag beantrage ich die aussetzung der vollziehung.

die nachzahlung muss natürlich mit dem alten zahlungstermin geleistet werden.
wenn noch was ist melde dich.

Vielen Dank !!! Lieb von Dir

Das könnte schon sein. Bin allerdings 10 Jahre aus dem Beruf. Warum geben Sie nicht nachträglich die Steuererklärung ab? Abzüglich der Werbungskosten und Sonderausgaben, käme eventuell ein Erstattung heraus, die auch noch zu Ihren Gunsten verzinst würde. Man bräuchte dafür aber viel mehr Angaben.

mit der steuerklasse 3/5 haben sie einen steuerlichen vorteil über das ganze jahr bekommen. so das sie auch verpflichtet werden eine erklärung einzureichen. wird dies von ihnen nicht durchgeführt ist das finanzamt berechtigt eine schätzveranlagung durchzuführen. wenn sie eine erklärung immerhalb eines monats nach eingang des bescheides zusenden wird das finanzamt einen neuen bescheid erlassen wo die richtigen ergebnisse berücksichtigt werden.

in der regel ergibt sich da eine geringere zahllast

mfg

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