Liebe/-r Experte/-in,
eine kurze Frage zum EStG:
Ich bin mit meiner Frau getrennt veranlagt worden. Sie hatte in ihrer Einkommensteuererklärung aussergewöhnliche Belastungen angegeben. Die wurden voll anerkannt, jedoch auf unser gemeinsames Einkommen berechnet, sie blieb somit unter der zumutbaren Belastung.
Ist das so okay ? Und, wenn dem so ist, warum gibt es dann die getrennte Veranlagung ?
Danke für einen kurzen Hinweis dazu.
Viele Grüße,
Marc