Einkommensteuer errechnen

Hallo!

Wie errechnet man die Einkommensteuer? Meines Wissens kommt der Prozentsatz auf das Einkommen an, aber wo kann ich den nachschlagen?
Woher weiß ich z.B. wieviel Einkommensteuer auf ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 Euro fallen?

Gibt es da Tabellen oder Richtwerte?

Hallo Sabine,

Tabellen gibt es reichlich, in denen Du nachschauen kannst. Einfacher ist es jedoch, es einfach durchzurechnen Schau mal hier:
http://www.ofd.niedersachsen.de/ dann Service und Steuerberechnungsprogramme
Gruß
Michael

Hi !

Definiert ist das ganze im § 32a Einkommensteuergesetz, der wie folgt lautet:

§ 32a Einkommensteuertarif
(1)[1] Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

  1. bis 7 664 Euro (Grundfreibetrag):

0;

  1. von 7 665 Euro bis 12 739 Euro:

(793,10 • y + 1 600) • y;

  1. von 12 740 Euro bis 52 151 Euro:

(265,78 • z + 2 405) • z + 1 016;

  1. von 52 152 Euro an:

0,45 • x – 8 845.

"y"ist ein Zehntausendstel des 7 664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „z“ ist ein Zehntausendstel des 12 739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

Ab 01.01.2005:

(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuerndes Einkommen

  1. bis 7 664 Euro (Grundfreibetrag):

0;

  1. von 7 665 Euro bis 12 739 Euro:

(883,74 · y + 1 500) · y;

  1. von 12 740 Euro bis 52 151 Euro:

(228,74 · z + 2 397) · z + 989;

  1. von 52 152 Euro an:

0,42 · x - 7 914.

„y“ ist ein Zehntausendstel des 7 664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „z“ ist ein Zehntausendstel des 12 739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

Vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2003:

(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

  1. bis 7 235 Euro (Grundfreibetrag):

0;

  1. von 7 236 Euro bis 9 251 Euro:

(768,85 · y + 1 990) · y;

  1. von 9 252 Euro bis 55 007 Euro:

(278,65 · z + 2 300) · z + 432;

  1. von 55 008 Euro an:

0,485 · x - 9 872.

„y“ ist ein Zehntausendstel des 7 200 Euro übersteigenden Teils des nach Absatz 2 ermittelten zu versteuernden Einkommens. „z“ ist ein Zehntausendstel des 9 216 Euro übersteigenden Teils des nach Absatz 2 ermittelten zu versteuernden Einkommens. „x“ ist das nach Absatz 2 ermittelte zu versteuernde Einkommen.

BARUL76

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Hallo Michael!

Danke für den Link. Was bedeuten die verschiedenen Tabellen? Haben die aus den letzen Jahren überhaupt eine Bedeutung?

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