Einkommensteuer verfassungswidrige Ausschlussfrist

Hallo!

Kann mich mal jemand in den richtigen Film setzen:

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss / Urteil(?) vom 22.05.2006 entschieden(?), daß die zweijährige Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung eine verfassungswidrige Benachteiligung von Arbeitnehmern gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die von Amts wegen zur Einkommensteuer veranlagt werden, darstellt. Der Bundesfinanzhof hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hierzu habe ich allerdings nicht gefunden???

Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008 hat der Gesetzgeber das EStG geändert - allerdings mit einem „kleinen“ Schönheitsfehler: Diejenigen, die abgewartet haben, ob es sich lohnt noch einen Antrag für zurückliegende Zeiträume zu stellen, sollen ebenso leer ausgehen, wie diejenigen, die gegen einen ablehnenden Bescheid nicht Rechtsmittel eingelegt haben.

Meine Fragen hierzu:

  1. Hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden oder nicht?
    1.1 Wenn ja, wo finde ich das Urteil.
    1.2 Wenn nein, wird es noch entscheiden oder ist die Entscheidung durch das JStG hinfällig geworden.

  2. Angenommen die verfassungswidrigkeit steht fest, ist es dann zulässig, daß der Gesetzgeber mit solch winkeladvokatschen Schachzügen viele verfassungwidrig Benachteiligte um ihr Recht prellt?

  3. Wie sah es in anderen Fällen von Verfassungswidrigkeit aus? Wurde dann der Verfasssungswidrige Zustand lediglich für die Zukunft geändert, während der Staat in der Vergangheit unrechtmäßig erlangte Vorteile nicht herausgeben mußte.

Ach ja, ich frage natürlich NICHT weil ich betroffen bin und hier „illegaler Weise“ eine Rechtsberatung erhalten will - zum Glück verdiene ich so viel, daß ich pflichtveranlagt werde :wink:) - aber ich will dem BMF einen gesalzenen Brief schicken, weil mich unser willkürliches und ungerechtes Steuerrecht schon lange an…zt. Die obige Angelegenheit, macht mich besonders wütend, weil es ja hier wirklich Kleinverdiener trifft, die a) jeden Cent brauchen können aber b) meistens Ihre Rechte und die Gesetze nicht hinreichend kennen. Wenn ich mich mit einem solchen Brief vermutlich in das Visier von Staatsschutz und Steuerfahndung begebe :wink:, möchte ich mich zumindest nicht durch falsche Verweise blamieren …

Danke für substantiierte Argumentationshilfe
Conrad

  1. Hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden oder
    nicht?

Nein, es gibt noch kein Urteil. Mit einem Urteil wird Mitte bis Ende des Jahres 2008 gerechnet.

1.2 Wenn nein, wird es noch entscheiden oder ist die
Entscheidung durch das JStG hinfällig geworden.

Nein, durch das Jahressteuergesetz 2008 wurde dieser Sache nicht abgeholfen. Die Neuregelung gilt erst ab Veranlagungszeiträume 2005. Wer heute noch 2004 abgeben möchte, der kann von der Änderung nicht profitieren, der muss gegen eine Ablehnung Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.

  1. Angenommen die verfassungswidrigkeit steht fest, ist es
    dann zulässig, daß der Gesetzgeber mit solch
    winkeladvokatschen Schachzügen viele verfassungwidrig
    Benachteiligte um ihr Recht prellt?

Kommt drauf an, was das Gericht entscheidet und wie eine Änderung zu erfolgen hat. Meist gibt das Gericht bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit nur eine Besserung in Auftrag an den Gesetzgeber. D. h., dass die bish. Rechtslage erstmal bestehen bliebe.

  1. Wie sah es in anderen Fällen von Verfassungswidrigkeit aus?
    Wurde dann der Verfasssungswidrige Zustand lediglich für die
    Zukunft geändert, während der Staat in der Vergangheit
    unrechtmäßig erlangte Vorteile nicht herausgeben mußte.

Kann man hier schlecht alles aufzählen aber meist war das so.

Ach ja, ich frage natürlich NICHT weil ich betroffen bin und
hier „illegaler Weise“ eine Rechtsberatung erhalten will - zum
Glück verdiene ich so viel, daß ich pflichtveranlagt werde

Pflichtveranlagt muss nicht heißen, dass man viel verdient. Im Gegensatz kann ein Arbeitnehmer (z. B. Pilot bei der Lufthansa) ca. 150.000 € verdienen und der muss allein wegen der Höhe nicht pflichtveranlagt werden.

Wenn Sie nicht betroffen sind, was sind Sie dann? Ein Robin Hood für arme Steuerzahler?

Schreiben Sie doch an [email protected] Da wird Ihnen auch geantwortet :smile: Zumindest sind Sie da besser bedient als beim BMF. Denn das BMF muss nur das ausführen, was der Gesetzgeber beschließt. Und gewählt haben Sie doch sicher auch oder nicht? Ich beschwere mich zumindest nicht über das, was die von der Mehrheit des Volkes gewählen Volksvertreter zu tun gedenken. Ich kann dagegen sowieso nichts machen.