Einkommensteuerklärung Werbungskosten

Hallo,

ist es richtig, dass Kosten die bei einem Arbeitsgerichtsprozess entstehen, wie Anwalts- und Prozesskosten bei der Einkommensteuererklärung unter Werbungskosten abzugsfähig sind ?

Danke!

Hallo,

siehe hierzu folgende Links, die man bei Google ganz einfach gefunden hat.

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/absetzbar.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten#Beispiel… (hier unter Punkt: Beispiele für Werbungskosten)

Sie zählen also zu den abzugsfähigen Werbungskosten, die auf der Anlage N eingetragen werden.

Gruß Ina

Hallo,

siehe hierzu folgende Links, die man bei Google ganz einfach gefunden hat.

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/abse
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungs… (hier unter Punkt: Beispiele für Werbungskosten)

Sie zählen also zu den abzugsfähigen Werbungskosten, die auf der Anlage N eingetragen werden.

Gruß Ina

Zunächst besten Dank für die schnelle Antwort.

Es gibt bei dieser Frage noch einen besonderen Aspekt:
Der Arbeitsgerichtsprozess war vor 2 Jahren und die Rechnung des RA wurde aufgrund von Versäumnissen und Fehlern des Anwalts nicht beglichen. Eine Klage des Mandanten bei der Rechtsanwaltskammer war zwar erfolgreich, aber kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist der Anwaltskosten hat der Anwalt den Mandanten auf Zahlung verklagt und einen Vergleich erreicht. Somit mußte erst im letzten Jahr der ermittelte Betrag beglichen werden.

Das Finanzamt hat ohne Angabe von Gründen die erst im letzten Jahr rechtsgültig gewordene Zahlung nicht erkannt.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage bzw. vergleichbare Fälle ?

Vielen Dank im voraus für die Unterstützung!

Hallo Arabeska,

das ist leider nicht ganz meine Baustelle. in jedem Finanzamt gibt es jedoch die Möglichkeit einer Art Beratung. Frag doch dort nochmal nach oder gehe doch direkt zu deinem Sachbearbeiter und lass Dir die Gründe für die Ablehnung erklären.

Gruß Ina

PS: Sorry, daß ich Dir da nicht weiterhelfen kann.

Hallo,
trotzdem danke für deine Aufmerksamkeit!
Ich werde auf jeden Fall Einspruch gegen den Steuerbescheid beim Finanzamt einlegen.
Beste Grüße